Einkommensteuer bei Ausbildung

Hallo!

Mal eine Frage zur Ausbildung. Die Ausbildung geht ja in den meisten Fällen bis Juni/Juli eines Jahres. Wenn alles gut läuft, bekommt man gleich einen Job und zahlt das erste Mal Einkommensteuer. Wie wird diese dann berechnet? Auf das Gesamtjahresbrutto inkl. Ausbildungsgehalt (obwohl dies ja nicht steuerpflichtig ist, oder doch?) oder wird die Ausbildungszeit rausgerechnet?

Vielen Dank für Eure Antwort!

MFG Sandra

läuft, bekommt man gleich einen Job und zahlt das erste Mal
Einkommensteuer. Wie wird diese dann berechnet? Auf das

Auf Monatsbasis, d.h. der Lohnbuchhalter tut so, als ob Du das ganze jahr über dieses Monatsgehalt erhalten hättest. Die Korrektur erfolgt dann am Ende des Jahres über die Einkommenssteruerklärung.

und in der Einkommenssteuererklärung? wird das Azubi-Gehalt behandelt, als hätte ich Gehalt bekommen, ohne EST zu zahlen? Wird das in die Jahresberechnung mit hinein genommen? Kann es sein, dass man deshalb nachzahlen muss? Weil, dann hätte man ja doch theoretisch während der Ausbildung (einen Teil zumindest) EST gezahlt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und in der Einkommenssteuererklärung? wird das Azubi-Gehalt
behandelt,

In die Einkommenssteruerklärung schreibt das das gesamte Jahreseinkommen rein und die Steuer, die vorab entrichtet wurde.

Wird das in die Jahresberechnung mit hinein genommen? Kann es
sein, dass man deshalb nachzahlen muss?

Das kann sein.

Hallo,

und in der Einkommenssteuererklärung? wird das Azubi-Gehalt
behandelt, als hätte ich Gehalt bekommen, ohne EST zu zahlen?

Soweit ich weiß, ist das Azubi-Gehalt genauso steuerpflichtig wie normale Gehälter, und der Ausbildungsbetrieb muss auch ganz normal monatlich Lohnsteuer abziehen, wenn der Bruttobetrag über der Steuer-Freigrenze liegt. Die meisten Azubigehälter werden nicht über dieser Freigrenze liegen, so dass eben keine Steuer abgezogen wird.

Wird das in die Jahresberechnung mit hinein genommen?

Ja.

Kann es sein, dass man deshalb nachzahlen muss?

Ich würde eher annehmen, dass man etwas zurück bekommt, weil vom „richtigen“ Gehalt Lohnsteuer abgezogen wurde, als ob man das ganze Jahr den gleichen Betrag verdient hätte. Wenn man das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber ist (also als Azubi und dann als „normaler“ Angestellter), sollte das die Lohnabrechnung des Arbeitgebers selber erledigen. Wenn man den Arbeitgeber wechselt, muss man eine Einkommensteuererklärung machen, sonst bekommt man nichts.

Alles Gute,

Felix

Hallo Sandra,

ich beteilige mich mal an diesem Ratespielchen:

Angenommen eine Auszubildende hat 6 Monate lang ein Azubi-Gehalt in Höhe von 500 Euro bezogen und im Anschluss 6 Monate ein Gehalt in Höhe von 1500 Euro erhalten.

Dann ist in den ersten 6 Monaten 0,00 Euro Steuern einbehalten worden. In den folgenden 6 Monaten sind jeweils (rund) 125 Euro zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer, einbehalten worden.

Bei den 6 Monaten zu 1500 Euro ist bei der Berechnung der Lohnsteuern davon ausgegangen worden, dass im ganzen Jahr, also 12 Monate lang, 1500 Euro verdient wurden, die Person also 18000 Euro im Jahr verdient hat. Tatsächlich hat sie aber nur 12000 Euro verdient.

Ich gehe an dieser Stelle davon aus, dass sie keine weiteren Einkünfte bezogen hat. Am Jahresende macht sie sodann freiwillig eine Einkommensteuererklärung. Hierbei wird festgestellt, dass sie 12000 Euro verdient hat. Hierauf wird nach Abzug von eventuellen höheren Werbungskosten und Sonderausgaben etc. ausgerechnet, wie viel Steuer zu zahlen gewesen wäre. Ergebnis: hier unter 200 Euro. Sie kann also mit einer Erstattung rechnen.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

und in der Einkommenssteuererklärung? wird das Azubi-Gehalt
behandelt, als hätte ich Gehalt bekommen, ohne EST zu zahlen?
Wird das in die Jahresberechnung mit hinein genommen? Kann es
sein, dass man deshalb nachzahlen muss? Weil, dann hätte man
ja doch theoretisch während der Ausbildung (einen Teil
zumindest) EST gezahlt?

1 „Gefällt mir“