Bin gerade bei den Steuererklärungen und wollte mal etwas zum Thema Kindergeld fragen.
Da ich nicht weiß, ob das Einkommensabhängig ist, gebe ich mal folgende Beispiele.
Mann A Arbeitnehmer
Frau B 6 Monate (des Steuerjahres 2007) Selbstständig
(Lebensgemeinschaft, nicht verheiratet , leibliches Kind zu beiden Seiten)
Wird das Kindergeld 50/50 eingetragen oder nur bei der Mutter?
Danke für die Hilfe.
Habe ein Steuerprogramm aber die Erklärungen zum Thema Kigeld sind mir nicht ganz schlüssig!
Nein, das ist nicht so. Da jeder Elternteil grds. den hälftigen Kinderfreibetrag erhält, muss in der Spalte Kindergeld auch der hälftige Betrag (i.d.R. also 924 Euro) eingetragen werden.
Nein, das ist nicht so. Da jeder Elternteil grds. den
hälftigen Kinderfreibetrag erhält, muss in der Spalte
Kindergeld auch der hälftige Betrag (i.d.R. also 924 Euro)
eingetragen werden.
Wenn ich kein Kindergeld erhalte, aber einen Freibetrag in Anspruch nehmen will, kann ich doch kein Kindergeld eintragen. Ich mache das seit Jahren so und mein FA hat das noch nie reklamiert.
In der Ausgangsfrage wurde erwähnt, dass die Eltern nicht verheiratet sind, daher können sie auch keine gemeinsame Steuererklärung angeben. Umso wichtiger ist es, dass das Elternteil, dass kein Kindergeld ausgezahlt bekommt, auch keinen Betrag in seine Erklärung einträgt.
Nein, das ist nicht so. Da jeder Elternteil grds. den
hälftigen Kinderfreibetrag erhält, muss in der Spalte
Kindergeld auch der hälftige Betrag (i.d.R. also 924 Euro)
eingetragen werden.
Wenn ich kein Kindergeld erhalte, aber einen Freibetrag in
Anspruch nehmen will, kann ich doch kein Kindergeld eintragen.
Ich mache das seit Jahren so und mein FA hat das noch nie
reklamiert.
liegt wahrscheinlich daran, dass es sich überhaupt nicht ausgewirkt hat bzw. das FA einfach den bezug von kindergeld unterstellt hat - im ergebnis der steuererstattung ändert das nichts, wenn der kinderfreibetrag sich nicht vorteilig auswirkt im hinblick auf die gegenrechnung von kindergeld
auch wenn der eine elternteil kein kindergeld bekommt, muss er das eintragen, wenn z.b. eine verrechnung mit dem unterhalt erfolgt bei geschiedenen…
Wenn ich kein Kindergeld erhalte, aber einen Freibetrag in
Anspruch nehmen will, kann ich doch kein Kindergeld eintragen.
Ich mache das seit Jahren so
Bitte noch mal genau in das Formular KIND reinschauen und lesen, was dort als Frage bei Kindergeld steht.
Dort wird sich finden, dass auch ein „Anspruch auf Kindergeld“ einzutragen ist. Meine mich zu erinnern, dass in den Formularen der Vorjahre auch der Paragraph aus dem BGB dabeistand, der den hälftigen „Anspruch“ begründetet.
Auch wenn „Anspruch“ und „Zahlung“ auseinanderfallen, muss in das Formular also der Betrag von idR € 924,00 eingetragen werden.
Der „Anspruch“ besteht meines Erinnerns nach nur dann nicht, wenn für den Unterhalt des Kindes nicht/nur in geringem Umfang gesorgt wird.
Ich mache das seit Jahren so und mein FA hat das noch nie
reklamiert.
Und seit 2004 hat das Finanzamt diesen Anspruch auf Kindergeld von Amts wegen eingesetzt.
Sie sollten mal schauen, ob Kinderfreibeträge beim Solidaritätszuschlag und ggf. wenn vorhanden Kirchensteuer berücksichtigt wurden. Ich gehe mal davon aus: JA.