Werbungskosten KAP und SO

Hallo,

Wo finde ich nette Auflistungen zu Werbungskosten zu Kapitalerträgen und zu „Spekulationsgewinn“?

Schönes WE wünscht
JoKu

Hi,

wie wärs damit?

Werbungskosten Kapitalanlagen:
Finanzierungskosten- Schuldzinsen, Vermittlungsprovision, Bereitstellungszinsen, Damnum, Disagio
Depotgebühren
Kontoführungsgebühren
Fachliteratur
Potokosten
Abschlussgebühr Bausparvertrag
Börsensoftware (max 487,90€ brutto sofort abschreibbar, darüber auf 3 Jahre zu verteilen)
Emissionsagio
Besuch der Hauptversammlung - Fahrtkosten, Mehraufwand für Verpflegung, Reisenebenkosten, wie bei Dienstreisen
Gebühren Bescheinigung

Derartige Werbungskosten sind nur abziehbar, wenn sie für die einzelne Kapitalanlage über die gesamte Anlagedauer den steuerpflichtigen Ertrag dieser Anlage nicht übersteigen.

Werbungskosten Spekulationsgeschäfte:
Bankgebühren
Maklercourtage

Schöne Grüße
C.

Derartige Werbungskosten sind nur abziehbar, wenn sie für die
einzelne Kapitalanlage über die gesamte Anlagedauer den
steuerpflichtigen Ertrag dieser Anlage nicht übersteigen.

Das klingt aber mühsam.

Kann man nicht einfach alle Anlagen und dann alle WK summieren?
Zumal manche WK (z. B. Depotgebühren) sowieso für viele Anlagen gemeinsam erhoben werden.

Schöne Grüße
JK

Hi,

Das klingt aber mühsam.

Kann man nicht einfach alle Anlagen und dann alle WK
summieren?

doch, im Normalfall kann man einfach alles zusammenzählen und so beantragen

Mein Hinweis zielte nur auf die „Supersteuersparer“, die das optimieren wollen. Wenn die Ausgaben so extrem sind, dass sie die Einnahmen übersteigen, wird das Finanzamt da einhaken und ggf. mit dieser Begründung den Abzug verweigern. Nicht, dass einer davon behauptet, im Internet steht aber, dass das alles abziehbar ist…

Schöne Grüße
C.

Aufteilung Werbungskosten Kapitalvermögen
Hi,

noch ein Link zu einer Verfügung
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/041.html)

und eine Revision, über die ich heute gestolpert bin
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/Press…
Das Urteil wird z.Z. von der Verwaltung _nicht_ angewendet, da Revision.

Schöne Grüße
C.

Danke für Deine Infos!!!

Dass das für HEK getrennt werden muss ist ziemlich logisch, aber halt aufwändig.
*seufz*

Schöne Grüße
Jochen