Es wird in der Regel kein Finanzamt bemängeln, wenn die Umsatzsteuererklärung nicht eingereicht wird. Wird sie aber dennoch angefordert, so ist nur die Seite 1 des vierseitigen Vordrucks auszufüllen.
Sind bei der Einkommensteuererklärung unter „Sonderausgaben“ die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge einzutragen, auch wenn man freiwillig pflichtversichert ist?
Und was machen freiberufliche Studenten, die eine Studentenversicherung zahlen aber trotzdem freiberuflich tätig sind?
Wenn man keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweist und demnach nichts absetzen kann, müssen diese ganzen Angaben dann überhaupt gemacht werden?
Wie ist es mit Nebenkosten und Grundsteuer bei einer Eigentumswohnung? Kann soetwas generell geltend gemacht werden?
Sind bei der Einkommensteuererklärung unter „Sonderausgaben“
die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge einzutragen,
auch wenn man freiwillig pflichtversichert ist?
So ist es, dafür gibt es separate Zeilen, es findet sich dort eine passende Zeile auf Seite 3 des Mantelbogens.
Und was machen freiberufliche Studenten, die eine
Studentenversicherung zahlen aber trotzdem freiberuflich tätig
sind?
Die tragen das auch dort ein.
Wenn man keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweist
und demnach nichts absetzen kann, müssen diese ganzen Angaben
dann überhaupt gemacht werden?
Es ist eine Gewinnermittlung zu erstellen: Grob gesagt Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn = Einkünfte.
Wie ist es mit Nebenkosten und Grundsteuer bei einer
Eigentumswohnung? Kann soetwas generell geltend gemacht
werden?
Nein, es sei denn, man hat in der Wohnung ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer.