Hallo,
gehören Leistungen nach dem AFBG zu den Aufwendungen für Fortbildungskosten bzw. sind steuerlich absetzbar?
Grüße,
Sweet-Jane
Hallo,
gehören Leistungen nach dem AFBG zu den Aufwendungen für Fortbildungskosten bzw. sind steuerlich absetzbar?
Grüße,
Sweet-Jane
Wir sind hier ja nicht alle so ganz blöde, aber wenn Sie vielleicht die Güte hätten, solche Abkürzungen auszuschreiben, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Wenn ich Ihnen etwas von der OECD schreibe, dann können Sie damit wohl auch nichts anfangen und hier sind wir im Bereich Steuern und das hat mit Augstiegsfortbilung nur wenig zu tun.
Jetzt muss ich erst bei google nachschauen und feststellen, dass Sie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz meinen.
Und Ihre Frage verstehe ich dennoch nicht. Aufwendungen, die von staatlicher Seite getragen werden, sind natürlich keine Werbungskosten/Fortbildungskosten. Es sei denn, es handelt sich um ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist.
MfG
Oerdiz
Eieiei, immer dieser aggressive Unterton. Eine normale Frage hätte es auch getan…
Ja, Leistungen nach dem AFBG sind Leistungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und sind im Rahmen eines Kredites.
Grüße,
Sweet-Jane
Na hoffentlich hilft dieser Beitrag für Ihre Zukunfts. Wenn Sie etwas wissen wollen, dann sollten Sie die Frage so stellen, dass ein Dritter auch etwas damit anfangen kann und nicht Gegenfragen produzieren.
Ich denke mal, dieser Thread hier hat Ihnen zumindest in dieser Hinsicht geholfen.
Hat mir sehr geholfen - DANKE.
Ich nehme es in mich auf und schaue mal, was es mit mir macht^^
Ein virtuelles Sternchen und ich seh mich mal woanders um.
Gute Nacht.
Oerdiz meint das glaub ich nicht so, er ist halt etwas ungeduldig
.
Wurde die Frage jetzt eigentlich beantwortet?
Die Rückzahlung eines Kredits kann doch nicht als Werbungskosten angesetzt werden, da der erhaltene Kredit ja auch nicht als Einnahme angesetzt wurde???
Grüße
Stefan
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