Hallo alle zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob diese Sache so klappt wie ich mir das vorstelle und würde gerne verschiedene Meinungen dazu hören. Vielen Dank
Ein AN verdient auf LSt-Karte 6 bisher knapp 600,00€. Nachdem der AN Anspruch Gehaltsumwandlung bzgl. einer betriebl. Altersvorsorge hat und diese auch gerne nutzen würde wäre doch folgendes denkbar:
Gehalt brutto € 600,00
./. Umwandlung € 204,00 (Pensionskasse - st’frei und sv’frei)
Rest € 396,00 versteuererung als Minijob 30%???
Ist das so möglich. Ich weiß das eine Minijobber zusätzlich eine betr. AV abschließen kann z.B. Pensionskasse und weiterhin Minijobber bleibt. Aber was ist bei einer Gehaltsumwandlung zu tun und hab ich ein Problem wenn es nicht noch eine Hauptbeschäftigung gibt?
Ich wäre dankbar über euer Wissen.
LG krusylein