400-Job mit Pensionskasse als Gehaltsumwandlung

Hallo alle zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher ob diese Sache so klappt wie ich mir das vorstelle und würde gerne verschiedene Meinungen dazu hören. Vielen Dank

Ein AN verdient auf LSt-Karte 6 bisher knapp 600,00€. Nachdem der AN Anspruch Gehaltsumwandlung bzgl. einer betriebl. Altersvorsorge hat und diese auch gerne nutzen würde wäre doch folgendes denkbar:

Gehalt brutto € 600,00
./. Umwandlung € 204,00 (Pensionskasse - st’frei und sv’frei)
Rest € 396,00 versteuererung als Minijob 30%???

Ist das so möglich. Ich weiß das eine Minijobber zusätzlich eine betr. AV abschließen kann z.B. Pensionskasse und weiterhin Minijobber bleibt. Aber was ist bei einer Gehaltsumwandlung zu tun und hab ich ein Problem wenn es nicht noch eine Hauptbeschäftigung gibt?

Ich wäre dankbar über euer Wissen.

LG krusylein

Die Abrechnung als geringfügig Beschäftigter nach der Gehaltsumwandlung wäre grundsätzlich möglich.

In diesem Fall aber wieder nicht, da es sich nicht um ein erstes Dienstverhältnis handelt (das zeigt die Lohnsteuerklasse 6), und somit ist keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 63 EStG möglich und damit bleibt das Gehalt über 400 Euro.

Mal davon abgesehen, ist sowieso die Frage, ob der Arbeitgeber da mitmachen sollte, wenn es ein erstes Dienstverhältnis wäre. Zwar spart er sich für den umgewandelten Betrag die Sozialversicherung, dafür kostet ihn der geringfügig Beschäftigte plötzlich 30% statt vorher ca. 21%.

Grüße

Stefan