Mehrwertsteuer nachfordern

Hallo in die Runde!

Folgender Fall ein Unternehmer bezieht im Jahr 2007 Waren aus Österreich netto da innerhalb der EU. Nach einem Jahr fällt dem österreichischen Unternehmen ein, das es ja sein Lager schon in Deutschland hatte und doch Mehrwertsteuer berechnen musste, und fordert diese jetzt nach. Muss der Unternehmer aus Deutschland jetzt nachträglich die Steuer zahlen?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

LG

Servus,

Muss der Unternehmer aus
Deutschland jetzt nachträglich die Steuer zahlen?

Ja: Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung waren nicht gegeben.

Gleichzeitig entsteht abziehbare Vorsteuer: Ein typischer „Linke Tasche - rechte Tasche“ - Vorgang.

Ist lästig, das - aber macht auf der Ebene USt genau Null Unterschied aus. Falls nicht der Vorbehalt der Nachprüfung für die USt-Erklärung 2007 aufgehoben worden ist (denkbar unwahrscheinlich).

Schöne Grüße

MM