Verlust

Hi There

Wie gebe ich bei einer Einnahmen Ueberschuss Aufstellung ordnungsgemaess einen verlust an ? Also eine Rechnung die ich zwar erstellt habe, die mir aber nie bezahlt worden ist?

Danke

das geht nicht.
du willst also eine forderung von dir aktivieren? und die soll sich dann noch gewinnmindern auswirken???
zum einen knüpft die EÜR an zahlungen (zufluss-sbfluss) und zum anderen erhöhen forderungen den gewinn bei bilanzierung!

du würdest dann naemlich buchen muessen forderungen an erlöse u. umsatzsteuer! ob die ust dann faellig o. nicht ist, kommt auf deine versteuerung drauf an!

gruss

shob

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Hallo,
Du gibst gar nichts an, weil Du keine Einnahmen hast!
Bei der Umsatzsteuer gehe ich davon aus, daß Du nach VEREINNAHMTEN Entgelten versteuerst. Auch da hast Du nichts vereinnahmt, also keine Steuer.
Gewinnauswirkung und Umsatzsteuer erst dann, wenn der Betrag in der Kasse klingelt.

Gruß
steuerfux

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Hallo Fux,

Du gibst gar nichts an, weil Du keine Einnahmen hast!

Ist völlig egal… wir sind nicht irgendwo in der Botanik. Oder in irgendeinem Land.

In Deutschland gibt es Buchungsregeln… und die sagen… Rechnung= Buchung, denn die Rechnung ist für irgendetwas erstellt worden.

Wenn du eine Rechnung hast, die aber nie bezahlt wurde, so sind es Forderungen für dich, die du irgendwann bekommen wirst. Evtl.

Somit hätten wir Konto 1.
Das Gegenkonto muss ein Passivkonto sein, da Forderung ein Aktivkonto ist.
Als Beispiel nehme ich mal hier Mieter zahlt nicht.
Daraus ergibt sich das Gegenkonto:
Haus- und Grundstücksertrag.

Und wenn du den Betrag ins neue Jahr nehmen musst, würdest du nun folgende Buchung vornehmen:

Sonstige Forderungen an HuG- Ertrag in 2000
HuG Ertrag an GuV in 2000
GuV an EK in 2000

bei Zahlung im neuen Jahr dann:
Sonstige Forderungen an Bank

Dies ist nur ein Beispiel…

aber hier ist ganz normale Buchführung anzuwenden…

Gruß

Marco

nönönö

Hallo Fux,

Du gibst gar nichts an, weil Du keine Einnahmen hast!

Ist völlig egal… wir sind nicht irgendwo in der Botanik.
Oder in irgendeinem Land.

In Deutschland gibt es Buchungsregeln… und die sagen…
Rechnung= Buchung, denn die Rechnung ist für irgendetwas
erstellt worden.

hi marco,

sorry, aber da hat fux recht! die einnahmen-überschuss-rechnung knüpft NUR an zahlungen an (ausnahme AfA und eigenverbrauch) sonst NIX!!! forderungen/verbindlichkeiten buchst du nur bei buchführungspflichtigen (n.§§ 140/141 AO) bei gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG macht man das nicht!!!

shob

Wenn du eine Rechnung hast, die aber nie bezahlt wurde, so
sind es Forderungen für dich, die du irgendwann bekommen
wirst. Evtl.

Somit hätten wir Konto 1.
Das Gegenkonto muss ein Passivkonto sein, da Forderung ein
Aktivkonto ist.
Als Beispiel nehme ich mal hier Mieter zahlt nicht.
Daraus ergibt sich das Gegenkonto:
Haus- und Grundstücksertrag.

Und wenn du den Betrag ins neue Jahr nehmen musst, würdest du
nun folgende Buchung vornehmen:

Sonstige Forderungen an HuG- Ertrag in 2000
HuG Ertrag an GuV in 2000
GuV an EK in 2000

bei Zahlung im neuen Jahr dann:
Sonstige Forderungen an Bank

Dies ist nur ein Beispiel…

aber hier ist ganz normale Buchführung anzuwenden…

Gruß

Marco

Okay…
ich bin von einer Buchführungspflicht ausgegangen…

sorry…

:wink:

Marco

Hi There

Also…koennt ihr mal fuer doofies erklaeren? ich habe KEINE buchfuehrungspflicht…was schreibe ich also? Gebe ich in der EÜR einfach nur meine Eingangsrechnung an ohne eine ausgangsrechnung dafuer zu haben? das sieht doch etwas merkwuerdig aus? oder schreibe ich da was formloses oder wie?
Danke

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Hi There

Also…koennt ihr mal fuer doofies erklaeren? ich habe KEINE
buchfuehrungspflicht…was schreibe ich also? Gebe ich in der
EÜR einfach nur meine Eingangsrechnung an ohne eine
ausgangsrechnung dafuer zu haben? das sieht doch etwas
merkwuerdig aus? oder schreibe ich da was formloses oder wie?
Danke

eingangsrechnung ist das, was DU bezahlen musst an lieferanten und und und
ausgangsrechnungen sind die rechnungen, die DU anderen schreibst.

normalerweise erzeugt das erstellen einer eigenen rechnung eine forderung ggü. deinem kunden - bei bezahlung wird deine forderung beglichen.

umgedreht bei eingangsrechnungen. bekommst du eine rechnung, ist das so lange eine verbindlichkeit für dich, bis du sie dem anderen bezahlt hast!


die gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG knüpft an zahlungen an, daraus folgt:

  • erlöse erst buchen, wenn geld zugeflossen ist
  • ausgaben erst buchen, wenn bezahlt!

natuerlich brauchst du die belege dazu,
du erfasst in der EÜR aber NICHT:

-deine ausgangsrechnungen die dir noch nicht bezahlt wurden
-eingangsrechnungen die du noch nicht bezahlt hast!

am besten ist es dadurch nur die kasse und die bank zu kontieren

genau genommen

erhaltene gelder
./. bezahlte rechnungen
= gewinn

so weit alles klar???

wenn noch fragen sind, dann am besten genau auf die ausführungen beziehen…

Hi There

Ja soweit hatte ich mir das auch schon gedacht…aber meine Frage war halt, ob es dem Finanzamt dann nicht ein wenig merkwuerdig vorkommt ein paar Eingangsrechnungen vorliegen zu haben (auf der EÜR) ohne entsprechende Ausgangsrechnung und ob ich das nicht irgendwie im VORRAUS schonmal erklaeren sollte sprich irgendeine handschriftliche erklaerung oder soll ich wirklich nur stur alles auflisten?
es ging mir also darum irgendwelche nachfragen etc. schonmal im vorherein zu klaeren.

danke

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Hi There

Ja soweit hatte ich mir das auch schon gedacht…aber meine
Frage war halt, ob es dem Finanzamt dann nicht ein wenig
merkwuerdig vorkommt ein paar Eingangsrechnungen vorliegen zu
haben (auf der EÜR) ohne entsprechende Ausgangsrechnung und ob
ich das nicht irgendwie im VORRAUS schonmal erklaeren sollte
sprich irgendeine handschriftliche erklaerung oder soll ich
wirklich nur stur alles auflisten?
es ging mir also darum irgendwelche nachfragen etc. schonmal
im vorherein zu klaeren.

danke

Achso: du hast also schon ausgaben, aber keine einnahmen, weil die noch nicht bezahlt wurden…
dann wäre eine notiz genehm… die denken sonst du willst sie verarschen… wenn deine gewerbeanmeldung aber schon vorher war, gibts NULL probleme!!!

shob

Achso: du hast also schon ausgaben, aber keine einnahmen, weil
die noch nicht bezahlt wurden…
dann wäre eine notiz genehm… die denken sonst du willst sie
verarschen… wenn deine gewerbeanmeldung aber schon vorher
war, gibts NULL probleme!!!

shob

Hi There

SIehst Du das wollte ich doch nur wissen, ja ich hatte ausgaben (ging um Computer) und Einnahmen werde ich diesbezueglich nie haben da die Fa. an die ich geliefert habe abgezockt hat (nicht nur mich) und sich abgesetzt hat (ins ausland…tuerkei…heisst ich sehe nie geld…)

cu l8er