mehr oder weniger aus privatem Interesse interessiert mich das Steuerberaterexamen. Nun habe ich schon eine Menge darüber gehört. Dabei bin ich nun auf etwas gestossen, was mich „etwas verwirrt“. Wie gesagt, es ist nur der Neugier wegen. Darauf gekommen bin ich, weil sich ein Freund das gerade an tut. Also zur Frage:
Es gibt ja, wie ich nun schon erfahren habe, die Pflicht, dass der angehende Steuerberater eine bestimmte Zeit im Beruf verbracht hat, ehe er die Prüfung ablegen kann. 2 Jahre wenn ich recht informiert bin.
Jetzt frage ich mich aber folgendes: Der angehende StB der seine Praxiszeit bei einem anderen, einzelnen StB absolviert, der müsste doch eigentlich eine ganz andere Praxiserfahrung sammeln, als z.B. derjenige, der in einer großen Beratungsgesellschaft StB wird, oder nicht ? Mir kam da konkret der Gedanke der „Qualität der Praxiszeit“.
Nun will ich bloß keinem StB zu nahe treten, der so seine Praxiszeit erlangt hat.
Mir geht es eher darum, wie sich das ganze „technisch“ ausgleicht. Könnte man meinen, dass die spätere StB-Prüfung dann doch mehr oder weniger praxisunabhängig bzw. nicht so stark davon abhängig ist, wie diese Regel (mind. 2 Jahre) den Eindruck vermittelt ?
Ich denke halt, dass der Prüfling in der großen Gesellschaft einen Vorteil ggü. dem Prüfling aus der Ein-Mann-StBeratung hat. Der besagte Bekannte widerspricht dem aber.
Mich würde hierzu mal eine andere Meinung interessieren.
die Berufspraxis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung - deren harmlosester Teil beiläufig das Examen ist: Bestanden oder durchgefallen wird in der Regel bei den Klausuren.
Die Mindestdauer der Berufspraxis ist zwei, drei oder zehn Jahre, je nach vorher vorhandener Qualifikation.
Wer sich auf die berufspraktische Zeit als wesentliche Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeiten verlässt, darf sich von vornherein auf wenigstens eine Wiederholung der Prüfung einstellen: Egal wo und wie man tätig ist, wird mit der praktischen Tätigkeit nur ein kleiner Bruchteil des Prüfungsstoffes abgedeckt.
Nicht repräsentativ, aber einfach mal paar Eindrücke sind die Kanzleien, in denen ich tätig war, bevor ich in Böblingen (immerhin mit keinem Sechser) durchgerasselt bin:
Eine WP-Kanzlei in Frankfurt-Niederrad, in der ich noch 1992 Hauptabschlussübersichten mit Bleistift und Radiergummi gebastelt und Lohnabrechnungen mit Kennziffer-Wert-Tabellen erfasst habe. Dort wurde so erzkonservativ gearbeitet, daß das Fußvolk in der täglichen Arbeit keinerlei theoretische Fachkenntnisse erwerben konnte.
Ein mittelgroßer (zehn Mitarbeiter) Feldwaldwiesen-StB/vBP, wo ich obwohl die tägliche Arbeit im Schweinsgalopp erledigt wurde, einige Gelegenheit hatte, ESt, KSt und USt, auch bissel BewG kennen zu lernen - bloß für AO hat sich da niemand interessiert. Vorteil von so einem Betrieb im familiären Zuschnitt, daß da tendenziell jeder alles können sollte, so daß jeder, der will, auch mit ganz interessanten Fällcher in Berührung kommt. Der erfolgreiche Rechtsbehelf, mit dem ich hier im Forum immer angebe, stammt aus dieser Zeit - Gewerbesteuer-Meßbescheide für einige Jahre einer proforma selbständigen Hotlinerin, die sich mit der Betreuung der alten AS 36 beschäftigte, wurden aufgehoben - ihre Tätigkeit wurde nach einem fast zwei Jahre dauernden Einspruchsverfahren als freiberuflich im Sinn von § 18 I EStG anerkannt …
Eine international ausgerichtete WP-Gesellschaft, bei der die Sparte StB-FiBu-Lohn eher so am Rand mitlief. Dort war es eher Zufall, daß ich einiges lernen konnte, weil der Berufsträger in der Niederlassung, in der ich arbeitete, ein eher zähes Temperament hatte, so daß zwangsläufig jeder aus dem Fußvolk sich mit der Theorie beschäftigen musste, weil aus der Richtung „verantwortlicher StB“ in der Regel nichts, und das mit sehr großer Verspätung, kam.
Ich habe dort im Zusammenhang mit Prüfungseinsätzen hie und da Mitarbeiter aus dem Kreis der (konkurrierenden) Big Five erleben dürfen - ganz schöne Nasen dabei. Nicht dafür geeignet, die Vorstellung von höherer Qualität bei den großen Kanzleien zu untermauern.
Wieauchimmer: Pauken wie nix Gutes muss man für die Prüfung so oder so, ich denke nicht, daß die Berufspraxis einen besonders großen Einfluss auf den Prüfungserfolg hat.
ich schließe mich dem MM weitestgehend an. Meine, im Übrigen 7-jährige Praxszeit in einer kleinen StB-Kanzlei, war für die schriftliche Prüfung nich wirklich von Bedeutung. Einzig in der mündlichen Prüfung kamen mir gewisse praktische Erfahrung zu gute. Meine Mitstreiter - alle aus größeren WP-Gesellschaften - konnten wiederum bei anderen Fragen glänzen, bei denen mir keinerlei Antwort eingefallen wäre.
Für Prüfung kommt es also weniger auf praktische Efahrung, als vielmehr auf großen Fleiß beim lernen (Klausurenschreiben bis zum umfallen), ein gewisses theoretisches Grundverständnis und auf das entscheidende Quentchen Glück an.
Hallo,
ich gehe sogar so weit, zu behaupten, dass die praktische Vorbildung manchmal fast stört. In manchen Gebieten sollte man seine Praxiserfahrungen schlichtweg vergessen, da sie mit dem geforderten theoretischen Wissen nicht zu tun haben.
Entscheidend ist lernen, lernen, lernen bis zum Umfallen. Mut zur Lücke ist ebenfalls recht förderlich, da man unmöglich alles wissen kann, was abgefragt werden könnte.
Mein bestandenes Examen führe ich letzlich nur auf glückliche Umstände zurück, zum Beispiel Ziehung des mündlichen Themas, dass ich am Vorabend noch intensiv gelernt hatte, sowie meine stoische Ruhe, im schriftlichen Teil die Fragen zu überlesen auf die ich keine Antwort habe.
Gruß
Lawrence
Meiner Meinung nach ist es nicht unbedingt nachteilig wenn man seine Praxiszeit bei einem kleinen Stb absolviert. Die Leute von den großen Gesellschaften meinen zwar immer dass nur sie die wahren Steuerberater sind und die „kleinen“ nur ein Haufen Halbschwachsinniger. Das stimmt nicht, die Schwerpunkte sind anders gesetzt. Die „kleinen“ haben wenig Ahnung von Umwandlungssteuerrecht und je nachdem wie viele GmbH’s sie betreuen auch wenig Ahnung von Körperschaftsteuer, dafür mangelts bei den meißten großen an Umsatzsteuer und in Einkommensteuer sind diese auch meißtens nur im Bereich der Gewinneinkünfte fit. Zugegeben Umsatzsteuer ist nur Prüfungsthema von einem Drittel an einem Tag und in den großen Praxen spielen sich teilweise verdammt komplizierte Fälle ab, wovon man sicherlich profitiert wenn man daran mal mitgewirkt hat. Das ist aber auch nichts, was man nicht auf die Reihe bekommt wenn man sich ernsthaft damit beschäftigt, was man während der Prüfungsvorbereitung tun sollte.
wie war das damals mit der „Königin der Steuern“? Ungekrönt isses bereits jetzt die USt. Time is on our side…
Dennoch: Unabhängig davon, was mit ErbSt und BewG weiterhin werden wird, ist die Dreigeteilte allemal noch die scharmanteste Klausur, weil sie für jeden etwas bietet - AO für die, die von der Juristerei und von WP und Finanzwirt her kommen, USt für die Frontschweine und ErbSt zum Fußgängerpunkte machen.
Gewonnen wird die Prüfung aber an den zwei andern Tagen. Und bei diesen ist jeder, der dabei auf seine eigene Praxis zurückgreifen will, satt beim Allerwertesten gepackt. Auch die Buben aus den großen WP-Gesellschaften: Selbst wenn man hie und da irgendeine Umwandlerei, eine Sachgründung, irgendeine Konstellation in komplexen Personengesellschaften usw. zu beurteilen hat - schon allein das, was dem typischen Klausurgrundstück alles innerhalb einer einzigen Frage widerfährt, kriegt niemand im Ernst in zehn Berufsjahren auf den Tisch…
Deiner Empfehlung, die Praxis eher in einer Feldwaldwiesenkanzlei zu absolvieren, stimme ich aber zu: Da gibts vielleicht nicht den jour fixe mit Zeitschriftenreferaten etc., aber es gibt immer mal wieder das überraschende Ausnahmefällchen, mit dem jeder, der es auf den Tisch kriegt, sozusagen „unter Klausurbedingungen“ - bloß mit Literatur, Rechtsprechung und Kommentar - auf sich allein gestellt zurecht kommen muss: Kein Dr. Abraham, der die Spezialfälle an sich zieht, in Sicht…
ein herzliches Dankeschön an alle, die sich äußern wollten und konnten. Wie ich das so sehen, muss ich jetzt doch eine Falsche Rotwein besorgen )
Hatte da wie gesagt eine etwas andere „Meinung“ als mein Bekannter. Aber sei es drum, auch zu Fehleinschätzungen muss man stehen.
Eure Beiträge waren auf jeden Fall sehr interessant zu lesen.
Mit den besten Grüßen und Wünschen (insb. für DO)
Stefan