Werbungskosten aber keinen Arbeitslohn

Hallo mal wieder,

stellen wir uns folgenden fiktiven Fall vor:
Zusammenveranlagung,
Ehepartner 1: Arbeitslohn aus Arbeitsverhältnis
Ehepartner 2: Nicht Beschäftigt, kein Arbeitslohn aber Fortbildungskosten

Wenn die Fortbildungskosten bei Ehepartner 2 in der Anlage N unter weitere Werbungskosten angegeben werden, werden Sie dann im Endeffekt angerechnet auf die Steuerzahlungen von Ehepartner 1?
Oder sollten sie besser in Hauptvordruck unter „Aufwendungen für die Berufsausbildung“ (obwohl Fortbildung) angegeben werden, damit sie berücksichtigt werden?

Viele Grüße und vielen Dank für alle Antworten,
Klaus

Die Fortbildungskosten sind auf der Anlage N einzutragen und wirken sich auch aus, da negative Einkünfte entstehen, die mit den Einkünften des Ehegatten verrechnet werden.

Die Fortbildungskosten sind auf der Anlage N einzutragen und
wirken sich auch aus, da negative Einkünfte entstehen, die mit
den Einkünften des Ehegatten verrechnet werden.

Hatte ich auch angenommen, vielen Dank für die Bestätigung!