haushaltsnahe Dienstleistungen

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Jun 2008

Hallo,

haushaltsnahe Dienstleistungen sind ja nur anzuerkennen, wenn per Überweisung bezahlt wurde.
Nach BMF-Schreiben gelten aber nicht so strenge Voraussetzungen, wenn die Zahlung von einer Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung vorgenommen wurde.

Was passiert nun aber, wenn die Hausverwaltung eine Handwerkerrechnung bar bezahlt hat und dies auch schon aktenkundig ist?
Geht diese Barzahlung zu Lasten des Eigentümers, obwohl dieser auf die Zahlungsart keinen Einfluss hatte?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: haushaltsnahe Dienstleistungen

    Dann sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!