Verlustvortrag wie verrechnen?

Hallo,

in Jahren ohne positive Einkünfte lässt sich ja ein negatives Einkommen als Verlust feststellen und in die folgenden Jahre vortragen. Jetzt einmal angenommen, es wurde beispielsweise für das Jahr 2002 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt. Allerdings wurden für die Folgejahre bereits Steuerbescheide erlassen, bevor dieser „neue“ Verlustvortrag festgestellt wurde.

Wie wird denn ein solcher Verlust nachträglich verrechnet? Wird in dem Beispiel der Steuerbescheid für 2003 und evtl. die Folgejahre geändert bis der Verlust aufgebraucht ist, wird der Verlust in der nächsten abzugebenden Erklärung, also z.B. für 2008, berücksichtigt, oder verfällt er gar, da die Bescheide für 2003-2007 schon ergangen sind?

Würde mich freuen zu hören, wie die steuerrechtliche Situation in solch einem Fall aussieht.

Gruß,
kandjar

Wird in dem Beispiel der Steuerbescheid für 2003 und evtl. die
Folgejahre geändert bis der Verlust aufgebraucht ist,

Ja.

Wird in dem Beispiel der Steuerbescheid für 2003 und evtl. die
Folgejahre geändert bis der Verlust aufgebraucht ist,

Ja.

Das ist gut zu wissen. Hast du zufällig einen Verweis auf den zugehörigen Gesetzestext?