Da streiten sich zwei Rentner:
Der eine behauptet, er könne als 65 jähriger Rentner soviel dazu verdienen, wie er möchte.
Der andere behauptet, das geht nicht.
Dann kloppen sie sich auch noch darum, wie das gehen soll.
Der Erste meint, es könne doch noch auf Steuerkarte arbeiten.
Der Andere erwidert, es wäre besser, es doch auf der Basis als Selbstständiger zu machen.
Jetzt soll ich da meinen Senf zu geben.
Bevor ich mir die „Schnüss“ verbrenne, weiß da jemand Rat?
Ein Altersrentner kann dazu verdienen soviel er will. aus Ende. Wie er das gestaltet ist auch seinen Sache…
der Kater
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
Ein Altersrentner kann dazu verdienen soviel er will. aus
Ende.
ein Altersrentner kann - wie alle Menschen - dazuverdienen soviel er will. Aber auch als Altersrentner unterliegen seine Einkünfte der Einkommensteuer.
Ob er seine Einkünfte nun aus nichtselbständier Arbeit oder aus Gewerbebetrieb oder aus Sonstwas erzielt, spielt zunächst eher eine untergeordnete Rolle.
Ich verstand den Fragesteller so, dass er vermutlich wissen will, ob Altersrentner steuerfrei so viel hinzuverdienen können, wie sie wollen und können. Nein. Sie sind weiter einkommensteuerpflichtig. Ob (zusätzliche) Steuern anfallen, wird schon davon abhängen, wie hoch die Altersrente ist.
Es grüßt
Berta
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Was zusätzlich interessant ist: Rentner (65+) zahlen, wenn sie als Arbeitnehmer Geld verdienen, keine Renten- und Arbeitslosenversicherung (wär ja auch seltsam), aber Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können so viel verdienen, wie sie wollen, ohne dass die Rente negativ beeinflusst wird.
Frührentner hingegen dürfen nur einen begrenzten Betrag hinzuverdienen, verdienen sie mehr, gibt’s weniger Rente.
Viele Grüße,
Sebastian
Was zusätzlich interessant ist: Rentner (65+) zahlen, wenn sie
als Arbeitnehmer Geld verdienen, keine Renten- und
Arbeitslosenversicherung (wär ja auch seltsam), aber Kranken-
und Pflegeversicherung. Sie können so viel verdienen, wie sie
wollen, ohne dass die Rente negativ beeinflusst wird.
Daher ist es auch nicht so einfach, sich einfach als Selbständiger zu sehen. Es kommt hier drauf an, wo und was man arbeitet. Wer meint, er könne als (Schein-)Selbständiger die KV umgehen, der irrt hier nämlich und das kann auch schnell auffallen, z.B. bei Sozialversicherungsprüfungen beim Arbeitgeber, die regelmäßig durchgeführt werden.
Servus,
Sozialversicherungsprüfungen beim
Arbeitgeber, die regelmäßig durchgeführt werden.
außerdem lückenlos, was die Zahl der Unternehmen und die Prüfungszeiträume betrifft.
Ich fände es ziemlich erleichternd, wenn Vergleichbares, etwa im Sinn einer vereinfachten Außenprüfung, die in maximal einem halben Tag fixfertig durchgezogen ist und sich auf die gröbsten Klöpse konzentriert, auch in LSt, USt und eingeschränkt ESt zu machen wäre. Einfach, damit die Kameraden aus der 4 III EStG-Fraktion in etwa gleich mit anderen Steuerpflichtigen behandelt werden.
Das wäre technisch mit den vorhandenen Mitteln wohl zu machen und könnte eine Art Steuergerechtigkeit zwischen den Überschusskruschtlern und den Zwanzigmannbuden herstellen, die derzeit alles Mögliche an volkswirtschaftlichen Risiken schultern, allerhand Wertschöpfung betreiben, aber bereits zu groß sind, um durch das Sieb des Fiskus zu fallen.
Nicht für Dich, weil Du es eh weißt, aber für den Fragesteller zur Ergänzung: Auch hier heißt das Zauberwort einmal wieder Statusfeststellung - vorher, nicht im Nachhinein - durch die Deutsche Rentenversicherung.
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/01 formulare/01 versicherung/ DRV Paket Versicherung Statusfeststellung.html)
Die Ergebnisse der Verfahren sind teilweise überraschend, aber immerhin kann man sich, wenn der Einzelfall mal festgestellt ist, sozialversicherungsrechtlich auf das Ergebnis der Feststellung verlassen.
Schöne Grüße
MM
Wenn das Finanzamt Zweifel an etwas hat, gibt es doch die betriebsnahe Veranlagung.
Und für die Lohnsteuer gibt´s ja sowieso die LSt-Außenprüfung.