in meinem Lehrbuch steht: „ab dem VZ 2008 ist §7g EStG durch das Unternehmenssteuergesetz 2008 neu gefasst worden.“
Neue Regelung nach meinem Verständnis: Es kann die Sonderabschreibung von 20% der AK / HK entweder alles im ersten Jahr in Anspruch genommen werden oder es kann die Sonderabschreibung auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, z.B. jedes Jahr 4%.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das stimmt und wie es vorher war. Ich dachte nämlich bisher, dass es vorher genauso war.
Das Grundprinzip des §7g ist erhalten geblieben, er wurde nur etwas „verfeinert“.
Unterschied ist z.B., dass in der alten Fassung eine Ansparrücklage nach §7g(3) erforderlich war für die Sonderabschreibung nach 7g(1). Dies ist weggefallen.
Es gibt noch ein paar mehr Änderungen… wenn Du die beiden Fassungen miteinander vergleichst wirst Du die Unterschiede schnell feststellen.
die wichtigste Änderung düfte sein, dass die Rücklage, bei nicht erfolgter Investition, im Jahr der Bildung wieder aufzulösen ist. Das Instrument der Gewinnverlagerung in schwache Jahre ist damit weggefallen.