Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo liebe Experten.

Nehmen wir mal an Person A ist im Augenblick mitten in einem Umzug.
Nun hört A von einem Kollegen B auf der Arbeit, dass die Steuerberaterin von B ihm mitgeteilt hat, dass Speditionskosten für neue Möbel und diverse andere Sachen neuerdings in der Steuererklärung eingetragen werden können.Nehmen wir auch an, dass die Zahlungen stets über Banken laufen,also so dass das Finanzamt auch Belege erhalten kann.
Ist da was dran?

Ich habe selbst versucht mal im Internet was zu finden, doch leider ohne Erfolg. Wenn ich Spedition und haushaltsnahe Dienstleistung eingebe, komme ich immer nur zu dem Ergebnis, dass dies wohl nur für Umzugsunternehmen gilt welche man als Privatperson beauftragt und dann auch nur die Arbeitskosten abzugsfähig sind.

Aber wie soll man bei einer Lieferung per Spedition die Arbeitskosten berrechen?Denn in diesem Betrag sind ja auch der LKw und zb der Sprit berrechnet.

Wäre super wenn mir einer bei dieser Frage weiterhelfen könnte.

Danke
Benull

Hi benull

Aber wie soll man bei einer Lieferung per Spedition die
Arbeitskosten berrechen?Denn in diesem Betrag sind ja auch der
LKw und zb der Sprit berrechnet.

Man könnte die Spedition um eine detaillierte Rechnung mit separater Ausweisung der Arbeitskosten bitten.

Aber eine Nachfrage: wenn der Umzug beruflich bedingt ist, kann man den dann nicht an anderer Stelle geltend machen?

nur eine Frage…

Viel Erfolg
Ulli

Hallo Ulli,

Aber eine Nachfrage: wenn der Umzug beruflich bedingt ist,
kann man den dann nicht an anderer Stelle geltend machen?

nur eine Frage…

bei meiner Frage handelt es sich aber nicht um einen berufsbedingten Umzug…
Aber du hast Recht,hier könnte man dies als Werbungskosten angeben.

Gesetzlich geregelt ist dies im § 35a EStG und dazu gibt es folgendes BMF-Schreiben:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

(dort Ranziffer 8 und 29)

Bei einer Speditionsrechnung fällt nach meiner bescheidenen Kenntnis nichts anderes als Arbeitslohn und Kraftstoffkosten und Fahrzeugkosten an.

Das alles ist begünstigt. Aber nur für den Umzug.

Wenn man sich Möbel liefern lässt, dann hat das mit einem Umzug nichts zu tun und ist auch nicht begünstigt.

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Die Rz 29 ist mir inhaltlich neu.
Wieder was gelernt.
Danke!

Gruß JoKu

Bei einem Umzug fallen auch Kosten für Umzugsakartons und ähnliches an. Von daher sollte die Rechnung auf jeden Fall einen Hinweis auf die Lohn-/Kraftstoffkosten, usw. enthalten. Und das ganze überweisen, sonst wird auch nichts mit Absetzen!

Jörg