Steuerpflichtige X schreibt einen Einspruch. Nur sie unterschreibt. Reaktion des Finanzamtes: Es müssen beide Ehegatten unterschreiben. Wo steht das geschrieben, dass beide zu unterschreiben haben? Denn bisher hat immer nur sie alleine unterschrieben und bisher auch nie Probleme gehabt.
Meines Wissens steht das wörtlich nirgends, aber es ergibt sich aus der Abgabenordnung § 357 (1) AO: Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat.
Von einer Unterschrift findet sich in der AO nichts.
Vielleicht sollte die fiktive Dame vom Finanzamt mal bei der Rechtsbehelfsstelle nachfragen bevor sie sowas verlangt.
wenn mit dem Einspruch die Zusammenveranlagung beantragt wird statt der getrennten Veranlagung, dann fordert das Finanzamt sicher die Unterschriften für die Zusammenveranlagung an, nicht aber für den Einspruch an sich.
die einkommensteuererklärung wurde von ehefrau x und ehemann y unterschrieben. das ist gesetzlich ja auch so vorgeschrieben. es folgte der steuerbescheid und daraufhin der einspruch. die reaktion: zu vereinfachung des verfahrens soll eine gegenseitige bevollmächtigung ausgestellt werden.
Vielleicht liegt es ja auch daran, dass aus dem Schreiben
nicht hervorgeht, dass beide Ehegatten Einspruch einlegen
wollen.
An der Unterschrift kann es jedenfalls nicht scheitern.
doch, die namen werden in den jeweiligen begründungen des einspruchs genannt. es sind alle „erfordernisse“ an einen einspruch erfüllt. deswegen ist es ja so verwunderlich, warum diese bevollmächtigung angefordert wird.
egal, das finanzamt bekommt sie nun um des friedens willen.
eine Neuerung bzgl. Einspruchsverfahren ist mir auch nicht bekannt.
Ich kann mir nur denken, dass der Sachbearbeiter unerfahren ist, aber Bedenken wegen der Hinzuziehung hat. Legt nur einer der Ehegatten Einspruch ein, ist eine Hinzuziehung des anderen Ehegatten möglich, aber nicht notwendig.
Oder er macht sich schon Gedanken wegen der Adressierung der Einspruchsentscheidung Dafür muss man auch wissen, wer für wen Einspruch eingelegt hat…schon weil das der Vordruck verlangt.