Einspruch von beiden Ehegatten unterschreiben?

Hallo zusammen!

Folgender möglicher Fall:

Steuerpflichtige X schreibt einen Einspruch. Nur sie unterschreibt. Reaktion des Finanzamtes: Es müssen beide Ehegatten unterschreiben. Wo steht das geschrieben, dass beide zu unterschreiben haben? Denn bisher hat immer nur sie alleine unterschrieben und bisher auch nie Probleme gehabt.

Vielen Dank für Antworten im Voraus!!!

muss gar nicht unterschrieben sein.

gruß inder

muss gar nicht unterschrieben sein.

gruß inder

gut zu wissen, aber wo steht das?

die dame vom fa verlangt eine gegenseitige bevollmächtigung. aus dem einspruch geht genau hervor, wer sich beschwert fühlt.

vielen dank

Meines Wissens steht das wörtlich nirgends, aber es ergibt sich aus der Abgabenordnung § 357 (1) AO: Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat.

Von einer Unterschrift findet sich in der AO nichts.

Vielleicht sollte die fiktive Dame vom Finanzamt mal bei der Rechtsbehelfsstelle nachfragen bevor sie sowas verlangt.

Grüße

Stefan

Handelt es sich denn auch wirklich um eine Zusammenveranlagung von Ehegatten?

Dann wäre es nicht nötig, den Einspruch zu unterschreiben.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs187.html

MfG
Oerdiz

Ja, es handelt sich eine Zusammenveranlagung. Und aus dem Einspruch geht genau hervor, wer Beschwerdeführer ist.

Vielen Dank für die Hilfe!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn mit dem Einspruch die Zusammenveranlagung beantragt wird statt der getrennten Veranlagung, dann fordert das Finanzamt sicher die Unterschriften für die Zusammenveranlagung an, nicht aber für den Einspruch an sich.

Gruß
Lawrence

[MOD] Komplettzitat gelöscht

die einkommensteuererklärung wurde von ehefrau x und ehemann y unterschrieben. das ist gesetzlich ja auch so vorgeschrieben. es folgte der steuerbescheid und daraufhin der einspruch. die reaktion: zu vereinfachung des verfahrens soll eine gegenseitige bevollmächtigung ausgestellt werden.

Vielleicht liegt es ja auch daran, dass aus dem Schreiben nicht hervorgeht, dass beide Ehegatten Einspruch einlegen wollen.

An der Unterschrift kann es jedenfalls nicht scheitern.

Vielleicht liegt es ja auch daran, dass aus dem Schreiben
nicht hervorgeht, dass beide Ehegatten Einspruch einlegen
wollen.

An der Unterschrift kann es jedenfalls nicht scheitern.

doch, die namen werden in den jeweiligen begründungen des einspruchs genannt. es sind alle „erfordernisse“ an einen einspruch erfüllt. deswegen ist es ja so verwunderlich, warum diese bevollmächtigung angefordert wird.

egal, das finanzamt bekommt sie nun um des friedens willen.

danke für alle gedanklichen anregungen.

Einen Einspruch kann auch ein Ehegatte einlegen, der überhaupt keine Einkünfte hat.

Das Verhalten dieses Finanzamts zeugt von Unwissenheit oder aber ich habe da eine Neuerung nicht mitbekommen, wovon ich aber nicht ausgehe.

Ich würde mir jetzt mal den Spaß machen und nachfragen, aus welcher gesetzlichen Vorschrift sich diese Anforderung des Finanzamts ergibt.

Tja, man sollte natürlich davon ausgehen, dass der Bearbeiter eines Einspruchs auch befähigt ist, was hier offenbar nicht der Fall ist.

Hinzuziehung
Hi,

eine Neuerung bzgl. Einspruchsverfahren ist mir auch nicht bekannt.

Ich kann mir nur denken, dass der Sachbearbeiter unerfahren ist, aber Bedenken wegen der Hinzuziehung hat. Legt nur einer der Ehegatten Einspruch ein, ist eine Hinzuziehung des anderen Ehegatten möglich, aber nicht notwendig.

Oder er macht sich schon Gedanken wegen der Adressierung der Einspruchsentscheidung :wink: Dafür muss man auch wissen, wer für wen Einspruch eingelegt hat…schon weil das der Vordruck verlangt.

Schöne Grüße
C.