Festangestellt mit Gewerbe - Welche Steuerabzüge?

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Jun 2008

Eine Person arbeitet neuerdings festangestellt; ihre gewerbliche Tätigkeit, die bisher unter Ausnutzung der Kleinstunternehmerregelung ihrem Hauptverdienst diente, tritt damit in den Hintergrund. Ab und zu möchte der Arbeitnehmer aber noch kleinere Aufträge über das Gewerbe bearbeiten (unter €1000 pro Jahr).
Frage:
Wie wird der Nebenverdienst über das Gewerbe besteuert? Als Kleinstunternehmer waren Einkünfte bis 17.500€ im Jahr umsatz- und gewerbesteuerbefreit.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Festangestellt mit Gewerbe - Welche Steuerabzü

    Wie wird der Nebenverdienst über das Gewerbe besteuert? Als
    Kleinstunternehmer waren Einkünfte bis 17.500€ im Jahr umsatz-
    und gewerbesteuerbefreit.




    Es ändert sich überhaupt nichts.

    Im übrigen ist man als Kleinunternehmer nicht von der Umsatzsteuer befreit, diese wird nur nicht erhoben.

    Und von der Gewerbesteuer wird man im Regelfall auch nicht befreit sein, nur fällt wegen des Freibetrags keine Gewerbesteuer an.

    Grüße

    Stefan

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Festangestellt mit Gewerbe - Welche Steuerabzü

    Frage:
    Wie wird der Nebenverdienst über das Gewerbe besteuert? Als
    Kleinstunternehmer waren Einkünfte bis 17.500€ im Jahr umsatz-
    und gewerbesteuerbefreit.
    Der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) des Gewerbes wird ermittelt und in die Anlage GSE eingetragen.
    Der Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz (Grenzsteuersatz) versteuert.
    http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#ste...

    Wenn man die Kleinunternehmerregelung bisher nicht nutzt, muss das m. E. zum Jahreswechsel beim Finanzamt umgemeldet werden.
    Aber das wäre mal eine Extra-Frage wert.

    Gruß JK

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Festangestellt mit Gewerbe - Welche Steuerab

      Wenn man die Kleinunternehmerregelung bisher nicht nutzt, muss
      das m. E. zum Jahreswechsel beim Finanzamt umgemeldet werden.
      Aber das wäre mal eine Extra-Frage wert.




      Laut dem fiktiven Sachverhalt wird die Kleinunternehmer-Regelung sehr wohl genutzt.

      Und das mit dem ummelden ist mir auch nicht ganz klar.

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