Absetzbarkeit von Darlehn bei Vermietung

Hallo Forum,
Ich habe eine Eigentumswohnung in der ich wohne (schuldenfrei)und ein Haus, was ca. zu 60 % belastet ist. Dieses Haus ist momentan vermietet. Jetzt beabsichtige ich in das Haus zu ziehen und die ETW zu vermieten. Besteht dabei auch die Möglichkeit das Darlehn abzusetzen oder Kredite umzuschreiben ?

Arne

Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
Konstruktionen, die keinen wirtschaftlichen Sinn machen und nur dem Zweck dienen, Steuern zu sparen, werden vom Fiskus ignoriert, § 42 AO.
Außerdem müßten die Schuldzinsen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt stehen. Wie willst Du bei einem schuldenfreien Objekt den wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Hypothek herstellen? Der Veranlassungszusammenhang läßt sich auch durch Hin- und Herschieberei von Darlehen bei der Bank nicht erreichen. Vielleicht fragst Du aber mal die „chaoshexe“. Die ist berufsbedingt für Steuerzauberei zuständig.

Für selbstgenutztes Wohneigentum scheidet nach den geltenden Bestimmungen der Schuldzinsenabzug aus.

Raúl Rivaldo

werbungskosten sind grundsaetzlich nur dort abzuziehen, wo sie entstanden sind. ausserdem nur dann, wenn einkünfte erzielt werden…

wenn du also eine wohnung vermietest, bei der keine schuldzinsen anfallen, ist das so.

eine übetragung kommt nicht in betracht! dafür hast du nun das EFH und nicht mehr die WHG.

ich stimme da voll dem raúl zu, alles andere ist gestaltungsmissbrauch!!!

shob

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