Hallo Forum,
noch ne Frage an die Wissenden:
Ich habe ein Wohnhaus geerbt und anschießend umgebaut. Die Umbaukosten betragen 22o TDM. Der Wert des Hauses beträgt lt. Gutachten heutzutage 430 TDM. Mein Steuerberater hat bei den Herstellungskosten 220 TDM für Vermietung eingetragen. Eigentlich müsste die Abschreibung doch von 430 TDM aus gerechnet werden.
Wie verhält sich das ?
Mein Steuerberater hat bei den
Herstellungskosten 220 TDM für Vermietung eingetragen.
Eigentlich müsste die Abschreibung doch von 430 TDM aus
gerechnet werden.
Wie verhält sich das ?
Die Abschreibung bemißt sich im Erbfall nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers, § 11d EStDV, sowie etwaigen, eigenen nachträglichen AK (220.000 DM), nicht nach dem Verkehrswert. Hat der Erblasser seine Abschreibung voll ausgeschöpft, bleibt es bei den 220.000 DM. Wenn der Steuerberater das geprüft hat, liegt er mit seinem Wert richtig. Darüber, ob der Erblasser sein Abschreibungsvolumen verbraucht hat, kann das Finanzamt Auskunft geben.