Steuerfreie Spesen und Urlaub

Hallo zusammen,

angenommen jemand arbeitet für 3 Monate im Ausland und möchte nun noch 2 Wochen Urlaub dranhängen. Werden dann rückwirkend auf die 3 Monate Spesen Steuern erhoben, weil der gesamte Auslandsaufenthalt länger als 3 Monate beträgt?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Viele Grüße

Hi,

angenommen jemand arbeitet für 3 Monate im Ausland

sitzt der Arbeitgeber dort im Ausland oder ist es ein inländischer Arbeitgeber

und möchte
nun noch 2 Wochen Urlaub dranhängen. Werden dann rückwirkend
auf die 3 Monate Spesen Steuern erhoben, weil der gesamte
Auslandsaufenthalt länger als 3 Monate beträgt?

wie kommst du auf die 3 Monatsgrenze? meinst du einfach die 3-Monatsfrist für Dienstreisen?
Wo wird der Arbeitslohn versteuert?
Um welches Land handelt es sich?

Schöne Grüße
C.

sitzt der Arbeitgeber dort im Ausland oder ist es ein
inländischer Arbeitgeber

Es handelt sich um einen inländischer Arbeitgeber und ein Projekt vorort beim Kunden im Ausland.

wie kommst du auf die 3 Monatsgrenze? meinst du einfach die
3-Monatsfrist für Dienstreisen?

Ganz genau die mein ich. Nach drei Monaten heißt es ja dann nicht mehr Dienstreise sondern regelmäßige Arbeitsstätte. Und dann gibts keine Spesen mehr. Meine Frage: Wird Urlaub hier mit eingerechnet? Bsp. man ist 4 Monate im Ausland, arbeitet davon aber nur 3 Monate…

Viele
Grüße

Hi,

Urlaub hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Frist (R 37 Abs. 3 LStR), d.h. nach 3 Monaten ist es eine regelmäßige Arbeitsstätte egal, ob man teilweise Urlaub hatte oder nicht.

Schöne Grüße
C.