Hallo!
Ist es möglich einen Pflegepauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, wenn man das behinderte Kind (Merkzeichen H, GdB 90 %)der Lebenpartnerin pflegt bzw. mit Ihr zusammen pflegt. Dabei ist die Lebenspartnerin nicht erwerbstätig (gibt folglich keine Steuererklärung ab) und erhält Pflegegeld.
Gruß Seth
Pflegepauschbetrag
Hi,
Der Pflegepauschbetrag kann abgezogen werden, da dazu auch Pflege im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreicht. Die Kriterien für die „Zwangsläufigkeit“ im Sinne des "§ 33 EStG werden hier lockerer ausgelegt.
http://www.steuerlex.de/guener-schweitzer/lexika.htm…
http://www.rechtsportal.de/familienrecht/Gesamt/Gese…
Schöne Grüße
C.