Gewinnermittlung USt-freien Kleinunternehmern

Von: , Frage gestellt am Sa, 5. Jul 2008

Hallo zusammen,

muss ein Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist, dennoch eine Gewinnermittlung für das Finanzamt machen? Oder reicht es, die Einnahmen / Kosten in der Einkommensteuererklärung aufzuführen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Gewinnermittlung USt-freien Kleinunternehmern

    Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen ist eine Gewinnermittlung, und die sollte schon gemacht werden.

    Bei Umsätzen bis 17.500 Euro muss nur keine Anlage EÜR abgegeben werden.

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