Hallo zusammen,
muss ein Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist, dennoch eine Gewinnermittlung für das Finanzamt machen? Oder reicht es, die Einnahmen / Kosten in der Einkommensteuererklärung aufzuführen?
Hallo zusammen,
muss ein Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist, dennoch eine Gewinnermittlung für das Finanzamt machen? Oder reicht es, die Einnahmen / Kosten in der Einkommensteuererklärung aufzuführen?
Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen ist eine Gewinnermittlung, und die sollte schon gemacht werden.
Bei Umsätzen bis 17.500 Euro muss nur keine Anlage EÜR abgegeben werden.