7g EStG

Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Dez 2000

Hallo lieber Wer-weiss-was-Leser,
ich muß am Montag eine Klausur über Grundzüge "Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht" schreiben. Nur unser Dozent macht dies sehr ausführlich (keine Grundzüge).
Was interessiert mich genau:
Kaufe Maschine AK 100.000.
Erfülle die Anforderungen des 7g.
Wie ist es mit der Bildung der SmR?
Wie mit der Sonderabschreibung?
Evtl. neue Basis der plan.AfA?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe
Andreas Frank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    ???

    Hallo,

    der Sachverhalt ist nicht ganz verständlich. Du kaufst eine Maschine und willst im gleichen Jahr eine Ansparrücklage bilden??? War das so gemeint?

    Raúl Rivaldo

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: 7g EStG

    du meinst die 5 x 20% oder was?
    die abschreibung nach § 7g Abs. 1 ???

    oder ansparabschreibung? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: 7g EStG

    hallo andreas (oder ist das der nachname??? ;),

    dann werde ich dir mal was zaubern...


    also, dann machen wir mal alles mustergültig und lehrbuchmaessig.
    in der materie kennst du dich ja aus, deswegen ohne umschweifen:

    teil a des § 7g EStG : die sonderabschreibung
    teil b des § 7g EStG: die ansparrücklage



    a)

    die sonder afa 7g ist GRUNDSAETZLICH neben der lin. o. degr. nach § 7 anzusetzen...

    hier kann man leicht den gesetzestext missverstehen.

    denn es lautet doch 20% im jahr der anschaffung o. herstellung und in den 4 folgenden jahren...

    das macht beim laien 5 * 20% = 100% entspricht voller abschreibung des AV!!!

    F A L S C H!!!

    du hast die möglichkeit 20% entweder voll im ersten jahr zu nehmen, oder DIESE 20% auf
    bis zu 5 jahre zu verteilen...

    die voraussetzungen für die inanspruchnahme kennst du ja !

    ab 2001 gilt: SONDER AFA NACH § 7G NUR WENN FÜR DIESES GUT ANSPARRÜCKLAGE!!!


    machen wir ein beispiel:

    du kaufst anlagegut zu 100.000,- dm - alle voraussetzung sind erfüllt. die 20% willst du NICHT alle
    im ersten jahr nehmen, sondern wie folgt verteilen:

    im
    1. jahr 2%
    2. jahr 3%
    3. jahr 4%
    4. jahr 5%
    5. jahr 6%

    summe : 20% !!!
    nebenher nehmen wir die lineare afa und unterstellen eine nutzungsdauer von 10 jahre, macht also
    lin. satz 10%


    AK 100.000,-
    1. jahr lin. afa 10.000,-
    1. jahr so.afa 2.000,-
    RBW 88.000,-
    2. jahr lin. afa 10.000,-
    2. jahr so.afa 3.000,-
    RBW 75.000,-
    3. jahr lin. afa 10.000,-
    3. jahr so.afa 4.000,-
    RBW 61.000,-
    4. jahr lin. afa 10.000,-
    4. jahr so.afa 5.000,-
    RBW 46.000,-
    5. jahr lin. afa 10.000,-
    5. jahr so.afa 6.000,-
    RBW 30.000,-

    nach dem ende der sonder afa nach 7g bemisst sich die lin. afa NICHT mehr nach den AK/HK, sondern nach dem restbuchwert, verteilt auf restnutzungsdauer

    hier:

    30.000,- verteilen auf 5 jahre = 6.000,- afa in jahren 6 - 10!!!

    das war doch zu verstehen, oder?

    du musst immer dran denken, sonder afa und lin. afa nach AK/HK, nach ablauf 7g nach RBW!
    anders nur, wenn du die 20% voll im ersten jahr nimmst und das AV nur eine ND von 5 jahren hat,
    dann schreibst du folgend ab:

    1. jahr 20% u. 20%
    2. jahr 20%
    3. jahr 20%
    4. jahr 20%

    weil hier lin afa satz = sonder afa ... noch schärfer bei AV mit ND < 5 jahren!!!



    teil b)

    ansparrücklage

    grundsatz: nur für bilanzierer, aber auch für gewinnermittler n. §4 abs. 3! aber das lassen wir aussen vor!

    rücklage von max. 50% der zukünftigen AK/HK und summe der rücklage insgesamt max. 300.000,-
    (ausnahme: existenzgründer)



    bsp.


    x will in 2000 maschine kaufen (geplante AK: 400.000,- )
    er bucht eine ansparrücklage in 1999 zu 200.000,- (höchstmögliche)
    x kauft maschine in 2000 für 300.000,- (war billiger zu bekommen)

    muss 150.000,- auflösen, sobald er anfaengt das AV abzuschreiben
    (z.b. degressive afa (30%) und sonder afa 7g (20%) - deswegen max. 50% !!!)

    die restlichen 50.000,- muss er spätestens nach 2 jahren auflösen (vielleicht kauft er noch was), wenn er sie auflöst, ohne etwas abzuschreiben, muss er sie "verzinsen" mit 6% p.A.!
    also z.b. auflösung der restlichen 50.000,- am 31.12.2001 in summe von 56.000,- (6% für 2 jahre)...

    (bei existenzgruendern entfaellt die verzinsung)

    die ansparrücklage bedeutet somit eine vorverlagerung in frühere veranlagungszeitraeume (interessant bei fallenden steuersaetzen).

    soweit alles geklärt?

    wenn noch fragen: mail



    gruss

    shob


    p.s. freut mich, das diese ganze theorie doch was genutzt hat, in der praxis berechnet das alles der compi...
    p.p.s. kopie als mail

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