hallo andreas (oder ist das der nachname??? ;),
dann werde ich dir mal was zaubern...
also, dann machen wir mal alles mustergültig und lehrbuchmaessig.
in der materie kennst du dich ja aus, deswegen ohne umschweifen:
teil a des § 7g EStG : die sonderabschreibung
teil b des § 7g EStG: die ansparrücklage
a)
die sonder afa 7g ist GRUNDSAETZLICH neben der lin. o. degr. nach § 7 anzusetzen...
hier kann man leicht den gesetzestext missverstehen.
denn es lautet doch 20% im jahr der anschaffung o. herstellung und in den 4 folgenden jahren...
das macht beim laien 5 * 20% = 100% entspricht voller abschreibung des AV!!!
F A L S C H!!!
du hast die möglichkeit 20% entweder voll im ersten jahr zu nehmen, oder DIESE 20% auf
bis zu 5 jahre zu verteilen...
die voraussetzungen für die inanspruchnahme kennst du ja !
ab 2001 gilt: SONDER AFA NACH § 7G NUR WENN FÜR DIESES GUT ANSPARRÜCKLAGE!!!
machen wir ein beispiel:
du kaufst anlagegut zu 100.000,- dm - alle voraussetzung sind erfüllt. die 20% willst du NICHT alle
im ersten jahr nehmen, sondern wie folgt verteilen:
im
1. jahr 2%
2. jahr 3%
3. jahr 4%
4. jahr 5%
5. jahr 6%
summe : 20% !!!
nebenher nehmen wir die lineare afa und unterstellen eine nutzungsdauer von 10 jahre, macht also
lin. satz 10%
AK 100.000,-
1. jahr lin. afa 10.000,-
1. jahr so.afa 2.000,-
RBW 88.000,-
2. jahr lin. afa 10.000,-
2. jahr so.afa 3.000,-
RBW 75.000,-
3. jahr lin. afa 10.000,-
3. jahr so.afa 4.000,-
RBW 61.000,-
4. jahr lin. afa 10.000,-
4. jahr so.afa 5.000,-
RBW 46.000,-
5. jahr lin. afa 10.000,-
5. jahr so.afa 6.000,-
RBW 30.000,-
nach dem ende der sonder afa nach 7g bemisst sich die lin. afa NICHT mehr nach den AK/HK, sondern nach dem restbuchwert, verteilt auf restnutzungsdauer
hier:
30.000,- verteilen auf 5 jahre = 6.000,- afa in jahren 6 - 10!!!
das war doch zu verstehen, oder?
du musst immer dran denken, sonder afa und lin. afa nach AK/HK, nach ablauf 7g nach RBW!
anders nur, wenn du die 20% voll im ersten jahr nimmst und das AV nur eine ND von 5 jahren hat,
dann schreibst du folgend ab:
1. jahr 20% u. 20%
2. jahr 20%
3. jahr 20%
4. jahr 20%
weil hier lin afa satz = sonder afa ... noch schärfer bei AV mit ND < 5 jahren!!!
teil b)
ansparrücklage
grundsatz: nur für bilanzierer, aber auch für gewinnermittler n. §4 abs. 3! aber das lassen wir aussen vor!
rücklage von max. 50% der zukünftigen AK/HK und summe der rücklage insgesamt max. 300.000,-
(ausnahme: existenzgründer)
bsp.
x will in 2000 maschine kaufen (geplante AK: 400.000,- )
er bucht eine ansparrücklage in 1999 zu 200.000,- (höchstmögliche)
x kauft maschine in 2000 für 300.000,- (war billiger zu bekommen)
muss 150.000,- auflösen, sobald er anfaengt das AV abzuschreiben
(z.b. degressive afa (30%) und sonder afa 7g (20%) - deswegen max. 50% !!!)
die restlichen 50.000,- muss er spätestens nach 2 jahren auflösen (vielleicht kauft er noch was), wenn er sie auflöst, ohne etwas abzuschreiben, muss er sie "verzinsen" mit 6% p.A.!
also z.b. auflösung der restlichen 50.000,- am 31.12.2001 in summe von 56.000,- (6% für 2 jahre)...
(bei existenzgruendern entfaellt die verzinsung)
die ansparrücklage bedeutet somit eine vorverlagerung in frühere veranlagungszeitraeume (interessant bei fallenden steuersaetzen).
soweit alles geklärt?
wenn noch fragen: mail
gruss
shob
p.s. freut mich, das diese ganze theorie doch was genutzt hat, in der praxis berechnet das alles der compi...
p.p.s. kopie als mail