Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum Thema Aenderung eines Einkommensteuerbescheides bzw. der Verjaehrung von Steuerforderungen seitens des Finanzamtes.
Kann das FA im Jahr 2008 noch Aenderungen am Steuerbescheid 2000 und 2001 vornehmen oder sind diese nach 5Jahren endgueltig?
Gilt diese Verjaehrung fuer alle Einkunftsarten oder gibt es bei Einkuenften aus Gewerbebetrieb in der priv. Erklaerung irgendwelche Ausnahmen, wenn im Jahr 2008 die Steuerpruefung (auf Unternehmensebene) bei einer Beteiligung Aenderungen in den erwaehnten Jahren vorgenommen hat, die zu Steuernachzahlungen fuehren wuerden.
Danke fuer eure Hilfe!
Volker
Gilt diese Verjaehrung fuer alle Einkunftsarten oder gibt es
bei Einkuenften aus Gewerbebetrieb in der priv. Erklaerung
irgendwelche Ausnahmen, wenn im Jahr 2008 die Steuerpruefung
(auf Unternehmensebene) bei einer Beteiligung Aenderungen in
den erwaehnten Jahren vorgenommen hat, die zu
Steuernachzahlungen fuehren wuerden.
Hört sich an wie ein Fall des § 175 Absatz 1 Nr. 1 AO, aber so genau geht das aus dem Sachverhalt nicht hervor. Es ist also ein neuer Bescheid ergangen (Feststellungsbescheid) bei einer Beteiligung?
Das Finanzamt kann den Steuerbescheid noch zwei Jahr nach Ergehen des Feststellungsänderungsbescheids ändern.
§ 171 Abs. 10 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__171.html