Kontierung Bewirtungskosten

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2008

Hallo,
wenn ein Immobilienmakler mit seinen Kunden essen war, kann er dann die volle Rechnung als Bewirtungskosten absetzen (4650 an 1000) oder ist nur ein bestimmter Teil absetzbar und wie lautet der Buchungssatz hierfür.
Danke im Voraus
Laura Düren

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kontierung Bewirtungskosten

    Sofern es sich um angemesssene Bewirtungskosten handelt dann (SKR03)

    4650 an Bank/ Kasse o.s.

    ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

    4655

    Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

    Grüße
    Adele [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kontierung Bewirtungskosten

      ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr.
      1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

      4655

      Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

      Hallo,

      auf 4654, nicht abzugsfähige Bewirtungskosten, um genau zu sein.

      Gruß
      Lawrence

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kontierung Bewirtungskosten

        Hallo und

        danke erst mal für eure Hilfe.
        Das hieße also bei einer 100,00 EUR Rechnung:

        70,00 €= 4650 an 1000 und
        30,00 €= 4654 an 1000 (aber hier auch den Steuersatz der Rechnung angeben)?

        Gruß
        Laura [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Kontierung Bewirtungskosten

          Hallo Laura,

          ich buche folgendermaßen:

          100,00 : 4650 an 1000
          30,00 : 4654 an 4650

          so kannst Du bei der 4654-Buchung mit der Vorsteuer nichts falsch machen.
          Du kannst so mit dem Jahresabschluss auch alle Deine Bewirtungsaufwendungen mit einer Buchung richtigstellen.

          Gruß
          Lawrence

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Danke für eure Hilfe

            Danke für eure Hilfe. Werde es jetzt gleich so buchen.
            Gruß
            Laura

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Kontierung Bewirtungskosten

        ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr.
        1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

        4655

        Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

        Hallo,

        auf 4654, nicht abzugsfähige Bewirtungskosten, um genau zu
        sein.
        => damit wurde jetzt auch die frage endlich geklärt, die vor ein paar wochen diesbezüglich gestellt wurde. da wurde genau das konto gesucht. danke!!!
        Gruß
        Lawrence

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