Kontierung Bewirtungskosten

Hallo,
wenn ein Immobilienmakler mit seinen Kunden essen war, kann er dann die volle Rechnung als Bewirtungskosten absetzen (4650 an 1000) oder ist nur ein bestimmter Teil absetzbar und wie lautet der Buchungssatz hierfür.
Danke im Voraus
Laura Düren

Sofern es sich um angemesssene Bewirtungskosten handelt dann (SKR03)

4650 an Bank/ Kasse o.s.

ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

4655

Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

Grüße
Adele

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ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr.
1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

4655

Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

Hallo,

auf 4654, nicht abzugsfähige Bewirtungskosten, um genau zu sein.

Gruß
Lawrence

Hallo und

danke erst mal für eure Hilfe.
Das hieße also bei einer 100,00 EUR Rechnung:

70,00 €= 4650 an 1000 und
30,00 €= 4654 an 1000 (aber hier auch den Steuersatz der Rechnung angeben)?

Gruß
Laura

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Hallo Laura,

ich buche folgendermaßen:

100,00 : 4650 an 1000
30,00 : 4654 an 4650

so kannst Du bei der 4654-Buchung mit der Vorsteuer nichts falsch machen.
Du kannst so mit dem Jahresabschluss auch alle Deine Bewirtungsaufwendungen mit einer Buchung richtigstellen.

Gruß
Lawrence

ABER 30% davon sind nicht als Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 Nr.
1 EStG) abzugefähig. Dieser Teil muss dann auf

4655

Die Vorsteuer ist aber zu 100% abzugsfähig.

Hallo,

auf 4654, nicht abzugsfähige Bewirtungskosten, um genau zu
sein.

=> damit wurde jetzt auch die frage endlich geklärt, die vor ein paar wochen diesbezüglich gestellt wurde. da wurde genau das konto gesucht. danke!!!

Gruß
Lawrence

Danke für eure Hilfe. Werde es jetzt gleich so buchen.

Gruß
Laura