Verfügung über Gelder von Konten der Kinder

Hi,

folgende Annahme:

Die Eltern haben bereits Erträge oberhalb der Freigrenze.

Da die Kinder eigene Freibeträge haben, werden Gelder auf Konten der Kinder überwiesen und bringen dort Zinsen.

Welche Einschränkungen gibt es eigentlich, diese Gelder auch wieder abzurufen?

Beispielsweise, wenn Anschaffungen damit gemacht werden sollen, oder auch z.B. ein Hauskredit damit sondergetilgt werden soll?

Gruß

M.

Da die Kinder eigene Freibeträge haben, werden Gelder auf
Konten der Kinder überwiesen und bringen dort Zinsen.

Welche Einschränkungen gibt es eigentlich, diese Gelder auch
wieder abzurufen?

Wenn die Eltern noch über das Geld verfügen können ist es auch noch Geld der Eltern. Und somit sind auch die Zinsen noch den Eltern zuzurechnen.

Wie soll eine Verfügbarkeit ausgeschlossen werden, wenn die Kinder nicht volljährig sind?

Beispiel: Geld wird angespart, um dem Kind nutzende Anschaffungen zu machen z.B. Fahrrad, Zahnspange, Einrichtung Kinderzimmer.

Gruß

M.

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Wie soll eine Verfügbarkeit ausgeschlossen werden, wenn die
Kinder nicht volljährig sind?

Wenn den Kindern das Geld gehört, sie also Eigentümer sind, ist das Geld für die Eltern nicht mehr verfügbar.

Wie das zivilrechtlich erreicht werden kann, kann ich nicht beantworten, da das mit Steuerrecht nichts zu tun hat.

Aber das Beispiel mit ansparen für Ausgaben lässt für mich eindeutig den Schluss zu, dass den Eltern das Geld gehört und nicht den Kindern.

streng genommen ist das Steuerhinterziehung!