Hallo zusammen,
ich habe ein paar (zusammenhängende) Fragen zum Thema Steuern und Wohnsitz im Ausland.
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Angenommen, man hat seinen Wohnsitz im Ausland und ist in Deutschland abgemeldet. Muss man dann auf Zinseinkünfte Kapitalertragssteuern zahlen (sofern sie über dem Freibetrag liegen)? Welcher Freibetrag gilt: 801 Euro für Kapitalerträge? Oder die gut 7000 Euro, ab denen man insgesamt Steuern zahlen muss?
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Was gilt in oben beschriebenem Fall für die Abgeltungssteuer (ab. 1.1.2009)?
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Wenn man für eine Tätigkeit von einer deutschen Firma ein Honorar bekommt (z.B. Beratertätigkeit, Übersetzer, freier Journalist/Autor…), und das ist alles in Deutschland nach deutschem Recht vereinbart, aber man lebt im Ausland (mit Wohnsitz im Ausland und die Tätigkeit wird weitgehend im Ausland ausgeübt) - wo muss man dann Steuern zahlen?
Danke schonmal für Antworten auf diese komplizierten Fragen!
Hi,
pauschal lässt sich erst mal sagen:
Man zahlt an seinem Wohnsitz Steuern. (in der Regel)
Genaue Regelungen findet man im entsprechenden DBA.
Da du nicht sagst welches Ausland genau gemeint ist, kann man hier nicht viel helfen.
Nur soviel. Ein Steuerausländer hat keinen Freistellungsauftrag…
Gruss Ivo
Genaue Regelungen findet man im entsprechenden DBA.
Was ist ein DBA?
Da du nicht sagst welches Ausland genau gemeint ist, kann man
hier nicht viel helfen.
Ich beziehe mich auf andere EU-Staaten, sagen wir mal (um es währungstechnisch nicht zu einfach zu machen) Großbritannien.
Nur soviel. Ein Steuerausländer hat keinen
Freistellungsauftrag…
Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass die 801 Euro Freibetrag für Kapitalerträge auch für Steuerausländer gelten. Stimmt das etwa nicht?
Genaue Regelungen findet man im entsprechenden DBA.
Was ist ein DBA?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen… sorry mein Fehler - kann nicht jedem klar sein.
Da du nicht sagst welches Ausland genau gemeint ist, kann man
hier nicht viel helfen.
Ich beziehe mich auf andere EU-Staaten, sagen wir mal (um es
währungstechnisch nicht zu einfach zu machen) Großbritannien.
http://www.lemaitre.de/dba-d/GBD70.html
Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass die 801 Euro
Freibetrag für Kapitalerträge auch für Steuerausländer gelten.
Stimmt das etwa nicht?
Es dürfte die EUZ (Europäische Zinssteuerrichtline) greifen wonach ein Quellensteuersatz abgeführt wird. Früher wurde von Steuerausländern einfach nichts erhoben.
Gruss Ivo