Wenn eine Person verstirbt, kann dann der Kostenträger die Bestattungsrechnung von der Steuer absetzen?
MFG
Wenn eine Person verstirbt, kann dann der Kostenträger die Bestattungsrechnung von der Steuer absetzen?
MFG
Kommt auf Verwandtschaftsgrad an und auf die Höhe des Nachlasses.
Ein Ansatz würde dann unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, die sich nur oberhalb einer Zumutbarkeitsgrenze auswirken.
§ 33 EStG
Man sollte auch erwähnen, dass unter Umständen Leistungen aus Lebensversicherungen oder das Erbe dabei berücksichtigt werden und somit die Kosten der Beerdigungskosten mindern.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Beerdigungskosten sind Nachlaßverbindlichkeiten. Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Kosten aus, so kann nichts abgesetzt werden.
Die nicht durch den Nachlass gedeckten Kosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Gruß
Lawrence
Man kann auch mal unter folgendem Link schauen
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin33…
unter dem Stichwort Bestattungskosten