Hallo,
unter Fahrtenbuch versteht der Gesetzgeber wohl ein Dokument, in dem Vorfälle zeitnah und in einer Form dokumentiert werden, dass ein nachträgliches Manipulieren nicht möglich ist - ähnlich wie Buchführung.
Jetzt lässt nicht jeder gerne ein Fahrtenbuch in seinem Auto herumfahren. Der bessere Platz ist der Arbeitsschreibtisch.
Würde man die akkute Fahrt per PDA aufnehmen (oder Notizmenü im Handy) und am Folgetag diese Information in das Fahrtenbuch am Schreibtisch übertragen, würde dies den Anforderungen genügen?
Danke und Gruß.
Eintragung VOR Fahrtantritt erforderlich?
Hallo,
unter Fahrtenbuch versteht der Gesetzgeber wohl ein Dokument,
in dem Vorfälle zeitnah und in einer Form dokumentiert werden,
dass ein nachträgliches Manipulieren nicht möglich ist -
ähnlich wie Buchführung.
Hi Frank!
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Ziel der Fahrt VOR Abfahrt einzutragen.
Auf dem Weg zum Ziel muss der Eintrag damit bereits vorhanden sein.
Damit entfällt Deine nachträgliche Lösung.
Bin mir nicht sicher, ob das der Gesetzgeber so sieht - aber normalerweise schreibt mein AG dort ab 
LG Ulli
Hallo Ulli,
danke für die Mühe.
Aber mir kommt da ein Verdacht auf. Wird da der Begriff des Fahrtenbuchs gemäß § 31 a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - dort ordnet die Behörde die Führung eines Fahrtenbuches an, weil die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war - das dies mit dem Fahrtenbuch für die Steuer verwechselt wird?
StVZO:
Fahrtenbuch ist nötig, um zu dokumentieren, wer der aktuelle Fahrer ist, z.B. wenn man bei einer Verkehrskontrolle geblitzt wird.
Steuer:
Da geht es vor allem darum, dass die Eintragungen fortlaufend und lückenlos sind und nicht im Nachhinein manipuliert werden können. Kein Verkehrspolizist wird einen Autofahrer fragen, ob er ein Fahrtenbuch für die Steuer führt, und dieses überprüfen (im Gegensatz zu StVZO, daher VOR FAHRTBEGINN).
Wegen dieser Logik wäre es interessant zu wissen, wer festschreibt, dass ein Fahrtenbuch für die Steuer vor Antritt der Fahrt beschrieben werden müsste (was übrigens auch am Schreibtisch getan werden kann, bevor man die Fahrt antritt).
Gruß
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StVZO oder Steuer?
Hi Stefan!
Aber mir kommt da ein Verdacht auf.
Na ja, dann wäre es leichter, wenn DU in Deinem Text erwähnen würdest, welches Fahrtenbuch jetzt bei Dir gefragt ist.
LG Ulli
Wegen dieser Logik wäre es interessant zu wissen, wer
festschreibt, dass ein Fahrtenbuch für die Steuer vor Antritt
der Fahrt beschrieben werden müsste (was übrigens auch am
Schreibtisch getan werden kann, bevor man die Fahrt antritt).
Das schreibt niemand fest, dass vor Fahrtantritt bereits die Fahrt eingetragen werden muss. Aus den Links kann ich auch überhaupt nicht erkennen, wo das stehen soll.
Das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden, das ist schon streng genug.
Sorry,
'hab mich so bemüht prägnant zu sein …
Ich meine das Fahrtenbuch, mit dem man den Prozentsatz der betrieblich veranlassten Fahrten bestimmt, für die USt- und ESt-Erklärung.
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