BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbeschein
Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Dez 2000
Hallo Experten!
Für eine Autoreparatur habe ich von einer Ein-Mann-Firma eine Rechnung bekommen. Aufgrund von Streitigkeiten - auf die ich hier allerdings nicht eingehen kann - wird diese Rechnung nicht beglichen. Ich habe lediglich die Umsatzsteuer, die der Rechnungssaussteller abführen muß, bezahlt. Nun will der Aussteller noch die Einkommenssteuer von mir.
Nunmehr meine Fragen:
Zahlt eine Ein-Mann-Firma für jede Ausgangsrechnung Einkommenssteuer? Wenn ja, in welcher Höhe (der Aussteller will 10%). Wird die Einkommenssteuer von dem Brutto- oder Nettobetrag der Rechnung berechnet? Was habe ich eigentlich mit der Einkommenssteuer zu tun?
Es wäre super, wenn mir noch heute jemand einen Tipp geben könnte, denn ich will die Sache so schnell wie möglich zum Abschluß bringen.
Ich danke Euch im voraus.
Katharina
PS. Der Artikel stammt nicht von TessaVance. Ich habe mir nur Ihren PC ausgeliehen.
