BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbeschein

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Dez 2000

Hallo Experten!

Für eine Autoreparatur habe ich von einer Ein-Mann-Firma eine Rechnung bekommen. Aufgrund von Streitigkeiten - auf die ich hier allerdings nicht eingehen kann - wird diese Rechnung nicht beglichen. Ich habe lediglich die Umsatzsteuer, die der Rechnungssaussteller abführen muß, bezahlt. Nun will der Aussteller noch die Einkommenssteuer von mir.

Nunmehr meine Fragen:
Zahlt eine Ein-Mann-Firma für jede Ausgangsrechnung Einkommenssteuer? Wenn ja, in welcher Höhe (der Aussteller will 10%). Wird die Einkommenssteuer von dem Brutto- oder Nettobetrag der Rechnung berechnet? Was habe ich eigentlich mit der Einkommenssteuer zu tun?

Es wäre super, wenn mir noch heute jemand einen Tipp geben könnte, denn ich will die Sache so schnell wie möglich zum Abschluß bringen.

Ich danke Euch im voraus.

Katharina

PS. Der Artikel stammt nicht von TessaVance. Ich habe mir nur Ihren PC ausgeliehen.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten hilfreich
    Re: BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbesche

    Hi,
    wenn er die Rechnung zurücknimmt und auf Kulanz setzt, braucht er (also Du auch) gar nichts an Steuern bezahlen. Ansonsten bezahlt er Einkommenssteuer ganz normal wie ein Angestellter, es wird aber halt erst am Jahresende anhand des Jahreseinkommens genau berechnet. Jahreseinkommen bis etwa 19500 DM brutto = 0 DM Steuer, dann wirds langsam mehr bei 27000 DM/Jahr sind es etwa 10%.

    Gruß,
    Micha

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbesche

    Hallo Experten!

    Für eine Autoreparatur habe ich von einer Ein-Mann-Firma eine
    Rechnung bekommen. Aufgrund von Streitigkeiten - auf die ich
    hier allerdings nicht eingehen kann - wird diese Rechnung
    nicht beglichen. Ich habe lediglich die Umsatzsteuer, die der
    Rechnungssaussteller abführen muß, bezahlt. Nun will der
    Aussteller noch die Einkommenssteuer von mir.
    Ich habe schon viel Schmarrn gehört; aber daß jemand die Steuer für einen anderen, wie es scheint, als Rechnung bezahlen soll, das ist mir noch nicht untergekommen. Wozu hast Du überhaupt die MwSt bezahlt? Wenn eine Reparatur schief geht, dann kriegt bei mir derjenige gar nichts! Weder MwSt noch zahle ich dem seine Einkommenssteuer.
    Nunmehr meine Fragen:
    Zahlt eine Ein-Mann-Firma für jede Ausgangsrechnung
    Einkommenssteuer? Wenn ja, in welcher Höhe (der Aussteller
    will 10%). Wird die Einkommenssteuer von dem Brutto- oder
    Nettobetrag der Rechnung berechnet? Was habe ich eigentlich
    mit der Einkommenssteuer zu tun?
    Du bezahlt, hoffentlich Lohnsteuer. Dies ist im Prinzip das Gleiche, wie die Einkommenssteuer des Unternehmers. Schau in das kleine Heftchen, das jeder mit der Lohnsteuerkarte von der Gemeinde bekommen hat. Mal eine dumme Frage? Schwarzarbeit des Kleinunternehmers? Bevor Du aber hier einen Schnellschuß tätigst, frage vorher einen Anwalt oder Steuerberater, damit der Schuß nicht nach hinten losgeht.
    Es wäre super, wenn mir noch heute jemand einen Tipp geben
    könnte, denn ich will die Sache so schnell wie möglich zum
    Abschluß bringen.

    Ich danke Euch im voraus.

    Katharina

    PS. Der Artikel stammt nicht von TessaVance. Ich habe mir nur
    Ihren PC ausgeliehen.

  3. Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
    Re: BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbesche

    hallo katharina,

    Also, dann will ich mal zusammenfassen:

    AN BEISPEILZAHLEN!!!


    du gehts zur werkstatt und lässt dir dein auto für 1000,- netto plus 160,+ ust reparieren. da du die 1000,- nicht zahlst (weil was nicht stimmte) überweist du ihm kulanterweise die 160,- das er nicht vorm Finanzamt miese macht...

    soweit richtig verstanden???

    dann dazu folgende ausführung:

    er verbucht also bei fertigstellung

    1000,- forderungen aus lieferungen u. leistungen und
    160,- umsatzsteuer.

    du gleichst von den 1160,- insgesamt 160,- DM aus!

    die bucht er 137,93 an forderungen
    und den rest 22,07 an umsatzsteuer!

    schon was bemerkt???

    die restliche forderung in höhe von 862,07 + 137,93 ust wird ABGESCHRIEBEN!!!
    das heisst: ausgebucht und NICHT gewinnwirksam, demzufolge hat er an das finanzamt auch nur 22,07 dm ust überwiesen (wenn mehr, hat er einen dummen steuerberater) und 137,93 DM wirken sich bei ihm gewinnerhöhend aus! bei einem grenzsteuersatz selbst von 35% (sehr hoch) muss er hierauf nur 48,28 dm einkommensteuer zahlen.
    macht also einen saldo von ihm an das finanzamt von 48,28 + 22,07 = 70,35 DM.

    unter der betrachtung, das du ihm die 160,- fürs finanzamt gegeben hast, muesstest du von dem schlawiner noch fast 90,- zurückbekommen!!!

    falls nochwas unklar ist, frag:

    soweit

    shob

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbesc

      Hi shob,

      auch wenn mir Dein Beitrag nicht so recht weitergeholfen hat, das Sternchen hast Du Dir verdient.

      Deine Ausführungen waren ebenso einleuchtend wie amüsant.

      Vielen Dank nochmal & schönes Fest & viele Geschenke & guten Rutsch

      Katharina

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Re^3: BRANDEILIG!!! Einkommenssteuer bei Gewerbesc

        mit welchem textteilen bist du nicht zurecht gekommen? schreib doch das mal auf, dann weiss ich, was ich beachten muss beim naechsten mal.

        übrigens schreibe ich nicht wegen der sternchen... ;)

        soweit

        shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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