Spekulationsgewinn GmbH auf privatem Depot

Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Jul 2008

Anfrage:

In einer GmbH wurde deren Stammkaptal (100.000 EUR) eingezahlt. Dieses wurde dem Geschäftsführer auf dessen Privatdepot überwiesen, da zum Zeitpunkt der guten Börsenpreise noch kein Depot für die GmbH bestand.

Das Geld ist jedoch das der GmbH!!

Nun mehr stellt sich die Frage, ob der Spekulationsgewinn, welcher sich aus dem Kauf und Verkauf ergab - dem Gewinn der GmbH zuzuordnen ist oder der privaten Einkommensteuererklärung.

Letzteres wäre fatal!

Wer kann mir eine Antwort geben??

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Spekulationsgewinn GmbH auf privatem Depot

    was sagt denn der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu dieser fragwürdigen Geldanlage? Wie wird denn bilanziert?

    E.

  2. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Spekulationsgewinn GmbH auf privatem Depot

    Hallo, Nun mehr stellt sich die Frage, ob der Spekulationsgewinn,
    welcher sich aus dem Kauf und Verkauf ergab - dem Gewinn der
    GmbH zuzuordnen ist oder der privaten
    Einkommensteuererklärung.
    rein buchhalterisch ist da folgendes abgelaufen:
    Darlehen der GmbH an den Gesellschafter (es liegt kein Beschluß der Gesellschafterversammlung für eine Ausschüttung vor)
    Gesellschafter kauft Aktien von geliehenem Geld
    Gesellschafter schuldet der GmbH die Rückzahlung des Darlehens

    Steuerlich sieht das für mich einerseits wie eine verdeckte Gewinnausschüttung (keine Verzinsung des Darlehens) und andererseits nach Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften aus. D.h. Nachversteuerung des Darlehens als Gewinn (oder zumindest Nachzahlung eines marktüblichen Zinssatzes) und Versteuerung der Kursgewinne beim Gesellschafter.

    Aber vielleicht kann man mit dem Finanzamtauch diskutieren oder wenigstens einen rückwirkenden Ausschüttungsbeschluß fassen.

    Gruß
    Christian

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Spekulationsgewinn GmbH auf privatem Depot

    Hi !

    Es kommt sicherlich ganz wesentlich darauf an, wie die vertraglichen Gestaltungen aussehen und was wirtschaftlich mit der Konstruktion bezweckt war.

    Wenn also dargelegt werden kann, dass das Geld in der GmbH nicht hätte arbeiten können und daher quasi der Zwang bestand, es auf einem privaten Konto zu parken, könnten mit den Stichworten "Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht" möglicherweise die Erträge der GmbH zuzurechnen sein.

    Aber zur genauen Beurteilung wird wohl jeder Steuer-Experte zwingend auf genaue Verträge angewiesen sein.

    BARUL76


    .

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