Hausgeldabrechnung ohne MWSt

Von: , Frage gestellt am Do, 24. Jul 2008

Hallo,
eine Hausgeldabrechnung (durch den Hausverwalter) enthält neben Kosten für Versicherungen und Rücklagen auch Positionen

Heizkosten
Reparaturen

die MWSt enthalten, die in dieser Abrechnung aber nicht ausgewiesen ist.

Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und als gezahlte USt abführen?
Gruß.

23 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

    Mit welcher Begründung soll man sich die VoSt aus der Abrechnung vergüten lassen?!?
    Vielleicht darf der Hausverwalter keine USt ausweisen?!?
    Und warum den Steuersatz wählen?!?
    Für 7% Wasser beziehen, aber 19% VoSt vergüten lassen?!?

    • Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

      Leistungen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung sind steuerbar aber steuerfrei. Die "Hausgeldabrechnung" ist die Nebenleistung der Hauptleistung "Miete". Und somit teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Hier: Steuerfreie Leistung.

      Eine Option zur Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn der Empfänger dieser Leistungen ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

      Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

        [MOD] Komplettzitat gelöscht

        Aber Hallo,
        auch Hauseigentümer haben einen Hausverwalter und Hausgeld, z.B. wenn die Eigentümergemeinschaft über eine gemeinsame Heizvorrichtung verfügt, gemeinschaftlich genutztes Grundstück, etc.

        Und wenn jetzt einer der Hauseigentümer ein Gewerbe betreibt ...

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

    Hi ! Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und
    als gezahlte USt abführen?
    Insgesamt ist der Sachverhalt etwas zu knapp dargestellt. Geht es hier um einen Miteigentümer oder um den Mieter. Ist der Miteigentümer/Mieter Unternehmer und wird di abgrechnete Fläche betrieblich genutzt?

    Warum sollt ein Steuerpfichtiger die in den Rechnungen, die er bezahlen muss, ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen? Üblicherweise könnte man sich diese vom FA erstatten lassen. Dies aber nur dann, wenn sie in der Abrechnung auch ausgewiesen ist.

    BARUL76


    .

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

      Hi ! Darf der Steuerpflichtige den MWSt Anteil selbst bestimmen und
      als gezahlte USt abführen?
      Insgesamt ist der Sachverhalt etwas zu knapp dargestellt. Geht
      es hier um einen Miteigentümer
      Miteigentümer oder um den Mieter. Ist der
      Miteigentümer/Mieter Unternehmer und wird di abgrechnete
      Fläche betrieblich genutzt?
      Ja, Unternehmer zu 100%, Fläche dagegen zu einem gewissen %-Satz
      Warum sollt ein Steuerpfichtiger die in den Rechnungen, die er
      bezahlen muss, ausgewiesene
      Ist nicht ausgewiesen (in der Hausgeldarechnung) Umsatzsteuer ans Finanzamt
      abführen?
      Uups²: Lapsus: Absetzen war gemeint (Abziehbare Vorsteuer 16%) Üblicherweise könnte man sich diese vom FA erstatten
      lassen. Dies aber nur dann, wenn sie in der Abrechnung auch
      ausgewiesen ist.

      BARUL76


      .

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

        [MOD] Komplettzitat gelöscht

        Hallo, der Hausverwalter wird ja nicht in eigenem Namen tätig,
        sondern als Verwalter der ET-Gemeinschaft; deshalb keine UST.
        Die Vergütung,die der Verwalter als Unternehmer von der ETG erhält,
        ist allerdings mit MWST. belastet, kann aber nicht von einem
        Wohnungseigentümer geltend gemacht gemacht werden, da es im
        Wohnungswesen keine MWST gibt. Eine Handwerkerrechnung für eine
        Reparatur in der Wohnung ist auch nicht hinsichtlich der MWSR
        absetzbar. Bei einer vermieteten Wohnung wird ja der Brutto-Betrag
        (einschl. MWST) von den Mieteinkünften abgesetzt. Gruß

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Äähmmm ... wie jetzt?

          [MOD] Komplettzitat gelöscht

          da es im Wohnungswesen keine MWST gibt.
          Bitte vorher noch mal den ganzen Strang lesen. In diesem Fall geht es doch um einen gewerblichen Nutzer.

          BARUL76


          .

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

    Hallo Frank,

    ist die Wohneinheit gewerblich genutzt, so kann der Gewerbetreibende selbstverständlich USt, die in der Verwalterabrechnung ausgewiesen ist geltend machen. Das gilt anteilig auch für anerkannte Arbeitszimmer.
    Das Problem ist der fehlende USt-Ausweis in diesem Fall. Man sollte dies durch den Verwalter dann nachbessern lassen.

    Gruß
    Lawrence

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hausgeldabrechnung ohne MWSt

      Hallo Frank,

      ist die Wohneinheit gewerblich genutzt, so kann der
      Gewerbetreibende selbstverständlich USt, die in der
      Verwalterabrechnung ausgewiesen ist geltend machen. Das gilt
      anteilig auch für anerkannte Arbeitszimmer.
      Das Problem ist der fehlende USt-Ausweis in diesem Fall. Man
      sollte dies durch den Verwalter dann nachbessern lassen.
      Danke,
      wenn ich die Frage zu dem allgemeinen Fall fortsetzen darf (auch wenn das mehr in 'Mietrecht' als in 'Steuern' gehört - aber schließlich geht es ja um eine Rechnung):

      (a) Was ist wenn ein Hausverwalter sagt: "MWSt ausweisen? Das ist aber viel Arbeit - das wird teuer!"

      (b) Wieso darf jemand (insbes. ein Hausverwalter, der für die zu verwaltenden Häuser die Originalrechenung für z.B. Einkauf von Heizgas aufbewahrt) überhaupt eine Abrechnung ohne ausgewiesene MWSt an seine Clienten ausstellen? Man stelle sich vor, man tankt und ein Jahr später, beim Erstellen der Steuererklärung, stellt man fest, dass die MWSt auf der Tankrechnung nicht ausgewiesen ist ...
      Gruß
      Lawrence



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