Hallo zusammen,
angenommen eine Hausfrau arbeitet als Tagesmama für 400 Euro. Muss sie sich dann beim Finanzamt trotzdem melden? Oder bei der Steuererklärung angeben, obwohl sie ja nur diesen 400 Euro Job hat? Ist dass jetzt Schwarzarbeit wenn sie dass noch nicht gemacht hat? Was kann jetzt schlimmstenfalls passieren? Direkt zum FA gehen? Danke vorab. LG
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Wenn der Arbeitgeber der Tagesmama sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat, ist nichts zu befürchten. Der Minijob, so heißen die 400-€-Jobs in Kurzform, ist für die Arbeitnehmerin lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss die Pauschalen für Sozialversicherung und Lohnsteuer abführen. Und damit muss dem Finanzamt nix mitgeteilt werden.
Im Übrigen lohnt es sich, vor Fragestellung das Forum durchzublättern, denn diese Frage kam schon öfter, wenn auch in abgewandelter Form. Und auch ein Blick in die FAQs kann helfen. Hier FAQ 822.
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Hallo nochmal,
danke für die Antwort und sorry kenn mich hier noch nicht so gut aus. Kannst du mir vielleicht trotzdem noch weiterhelfen. Ist das Sache des Arbeitgebers sich darum zu kümmern, oder der Tagesmama? Ich meine die Meldung bei der Minijobzentrale? Was macht man wenn das nicht gemacht wurde? Nochmal Antwort wer sehr nett. LG
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Das ist Sache des AG und er sollte sich dann mal schleunigst drum kümmern. Hätte schließlich auch gegebenenfalls steuerlich Vorteile für ihn.