Hallo Experten,
wie würdet ihr an folgenden Fall rangehen:
Eine Person ist im Dienstleistungsbereich tätig und lt. Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit und arbeitet das ganze Jahr bis Juni und schreibt Rechnungen usw. - Soweit kein Problem. Nun möchte diese Person ihr Geschäftsfeld erweitern und möchte aufgrund der Art der Ware nun Mehrwertsteuer ausweisen. Das Finanzamt ändert das auch zur Regelbesteuerung, macht das aber nur rückwirkend für das Ganze Jahr. Das bedeutet jetzt, dass die ganzen Rechnungen storniert und neu geschrieben werden müssen.
Was passiert in dem Fall mit einer Rechnung vom 24. März? Stornorechnung zum 24. März? Und zu welchem Datum dann eine neue Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis? Das Geld ist ja schon lange geflossen und auch alles beim Kunden gebucht (ohne Vorsteuer und müsste jetzt mit Vorsteuer). Wenn man die neue Rechnung auch rückwirkend ausstellt, müssten beide rückwirkend buchen, was ich mir etwa schwierig vorstelle. Wenn man das Ganze zum aktuellen Datum ausstellt, stimmen Rechnung, Zahlungseingang und Steuerschuldmonat ja nicht mehr zusammen…
Irgendwelche Vorschläge?
Danke schonmal