Hallo,
ich habe Fragen zur Besteuerung für zwei Szenarien.
Angenommen, man zieht aus Deutschland für eine begrenzte Zeit in die USA und ist dort angestellt, hat aber aus Deutschland zusätzlich noch Mieteinkünfte. Wie funktioniert in diesem Fall die Besteuerung der Mieteinkünfte.
Im zweiten Fall zieht man ebenfalls in die USA, erhält aber aus Deutschland ein steuerfreies Stipendium. Wie funktioniert in diesem Fall die Besteuerung der Mieteinkünfte, da das Stipendium ja steuerfrei ist.
Gruß, Torsten
[MOD] Komplettzitat gelöscht
ESTG
§ 1
4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben
§ 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 4) sind
6.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden
§ 21
(1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
1.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden,
soweit ich das verstehe musst die Steuererklärung bzgl. der Mieteinnahmen in Deutschland abgegeben werden
mfg
Tanima
PS § 2 Außensteuergesetz gehört auch dazu meine ich 
Hi,
soweit ich das verstehe musst die Steuererklärung bzgl. der
Mieteinnahmen in Deutschland abgegeben werden
schon mal den § 2 Abs. 7 EStG zur Kenntnis genommen?
PS § 2 Außensteuergesetz gehört auch dazu meine ich
schön, und was willst du uns damit sagen?
Schöne Grüße
C.
Hi,
soweit ich das verstehe musst die Steuererklärung bzgl. der
Mieteinnahmen in Deutschland abgegeben werdenschon mal den § 2 Abs. 7 EStG zur Kenntnis genommen?
ja und weiter ??
PS § 2 Außensteuergesetz gehört auch dazu meine ich
schön, und was willst du uns damit sagen?
nix sorry - das kannste glaub ich streichen
und was ist dann damit ?
Beschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Steuererklärung nur über ihre im Inland bezogenen inländischen Einkünfte abzugeben,
gefunden hier:
http://www.steuerwiki.net/index.php/Einkommensteuerp…
Schöne Grüße
ebenso
Tanima
So - erst mal will ich klar stellen, das ich bisher nur für mich die Steuer gemacht habe und daher kein Experte bin was das betrifft.
Allerdings finde ich es besser wenigsten einen Hilfeversuch zu starten als lediglich Kommentare ( Cirwalda ) abzugeben die dem Fragesteller auch nix nützen.
Wenns jemand besser weiß soll er es sagen - und wenn der Fragesteller ne rechtlich einwandfreie Aussage will muss er eh beim Finanzamt anrufen.
@ Torsten
Gefunden hab ich noch 2 sehr nützliche Links wie ich meine:
http://de.wikibooks.org/wiki/Aus_Deutschland_in_die_…
http://www.auswanderer-forum.com/forums/
bitte teile mir mit ob Dir das wenigstens etwas hilft - ich werde noch etwas suchen da mich das nun selbst interressiert 
mfg
Tanima
Umzug ins Ausland Mieteinkünfte Lohn
Hallo,
Angenommen, man zieht aus Deutschland für eine begrenzte Zeit
in die USA
in den Jahren des Wegzugs und des Rückumzugs nach Deutschland wird nur eine Veranlagung für das ganze Jahr durchgeführt. Die Mieteinkünfte werden deshalb in diese Veranlagung ganz normal einbezogen, siehe § 2 Abs. 7 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
und ist dort angestellt,
bei einem Arbeitgeber dort, nicht Entsendung von einem deutschen Arbeitgeber, nehme ich an: dann ist der Lohn bei dieser Veranlagung für das Wegzugsjahr als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu behandeln.
hat aber aus Deutschland
zusätzlich noch Mieteinkünfte. Wie funktioniert in diesem Fall
die Besteuerung der Mieteinkünfte.
Wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist er nur noch beschränkt steuerpflichtig, § 1 Abs. 4 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Wenn sich daraus Verluste ergeben, kann man diese in einer gesonderten Feststellung des verbliebenen Verlustabzugs für andere Jahre feststellen lassen, siehe § 10 d EStG und § 50 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
Die Lohneinkünfte werden bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nicht angesetzt § 50 ESTG, § 32 b Abs.1 Nr. 2 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
Im zweiten Fall zieht man ebenfalls in die USA, erhält aber
aus Deutschland ein steuerfreies Stipendium. Wie funktioniert
in diesem Fall die Besteuerung der Mieteinkünfte, da das
Stipendium ja steuerfrei ist.
genauso wie bei steuerfreien Lohneinkünften. Das Stipendium wird nicht angesetzt, da es ja steuerfrei ist.
Schöne Grüße
C.
Hi,
So - erst mal will ich klar stellen, das ich bisher nur für
mich die Steuer gemacht habe und daher kein Experte bin was
das betrifft.
na klar
Allerdings finde ich es besser wenigsten einen Hilfeversuch zu
starten
das Posting wurde 11.49 ins Brett gestellt. Etwas Geduld muss man schon aufbringen, zumal viele hier nicht während der Arbeitszeit posten können oder dürfen
als lediglich Kommentare ( Cirwalda ) abzugeben die
dem Fragesteller auch nix nützen.
die Frage des Fragestellers habe ich beantwortet. Der Kommentar galt deinem Posting.
Wenns jemand besser weiß soll er es sagen - und wenn der
Fragesteller ne rechtlich einwandfreie Aussage will muss er eh
beim Finanzamt anrufen.
oder zum Steuerberater gehen, ergänzend ist auf FAQ:1129 hinzuweisen
interessante Infos, kein Steuerexperte
Schöne Grüße
C.