Gebraucht-PKW EStG §7g und neu

Hallo,

eine Sonderabschreibung kann nur bei NEUEN beweglichen Wirtschaftsgütern gebildet werden.

Aber was ist neu? Ist es, dass es zuvor noch nicht abgeschrieben wurde?

In einem fiktiven Fall wird ein PKW 2001 fabrikneu angeschafft (Privatvermögen) und 2006 in das Betriebsvermögen aufgenommen. Liest man EStG §7g, dann sieht es für den Laien so aus, als könne man 2007 KEINE Sonderabschreibung vornehmen.

Ist es so (unsinnig)?

Denn ob ein Fahrzeug fabrikneu ist oder nicht sollte doch egal sein. Wichtig ist doch nur, dass eine Sonderabschreibung noch nicht wahrgenommen wurde, denkt man/fra.

Spielt es eine Rolle, das der PKW einmal vor Jahren fabrikneu in den Privatbesitz des Steuerpflichtigen gelangt ist?

Danke und Gruß

Denn ob ein Fahrzeug fabrikneu ist oder nicht sollte doch egal
sein. Wichtig ist doch nur, dass eine Sonderabschreibung noch
nicht wahrgenommen wurde, denkt man/fra.

es ging dem gesetzgeber wohl wie so oft darum, die konjunktur mit solch einer vorschrift anzukubeln, sprich die anschaffung eines neuwagens steuerlich interessanter zu machen, als ne alte hütte zu kaufen…

gruß inder

Denn ob ein Fahrzeug fabrikneu ist oder nicht sollte doch egal
sein. Wichtig ist doch nur, dass eine Sonderabschreibung noch
nicht wahrgenommen wurde, denkt man/fra.

es ging dem gesetzgeber wohl wie so oft darum, die konjunktur
mit solch einer vorschrift anzukubeln, sprich die anschaffung
eines neuwagens steuerlich interessanter zu machen, als ne
alte hütte zu kaufen…

Einem Betrieb über die Runden zu helfen ist meines Erachtens auch schon ein Ankurbeln, das sicher auch ein wenig direkter und damit effizienter ist.

Ich frage mich sowieso, warum sich das Finanzamt nicht als Unternehmensberater sieht, mit dem Ziel Wohlstand und Fluss an Steuern zu optimieren.

Ich frage mich sowieso, warum sich das Finanzamt nicht als
Unternehmensberater sieht, mit dem Ziel Wohlstand und Fluss an
Steuern zu optimieren.

ich glaube da hätten die Sozis was dagegen

Jörg

Ich frage mich sowieso, warum sich das Finanzamt nicht als
Unternehmensberater sieht, mit dem Ziel Wohlstand und Fluss an
Steuern zu optimieren.

ich glaube da hätten die Sozis was dagegen

Ich glaube wir belassen es dabei - ich hätte da nämlich noch einiges auf meiner Leber …

… nicht dass das Politik Forum arbeitslos wird …

Jörg

Ich frage mich sowieso, warum sich das Finanzamt nicht als
Unternehmensberater sieht, mit dem Ziel Wohlstand und Fluss an
Steuern zu optimieren.

Weil jeder Steuerpflichtige den natürlichen Trieb hat, den Fluss an Steuern zum Erliegen zu bringen.

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Das hat aber persönliche, emotionale Gründe, wenn es denn so wäre.

Ein guter Unternehmensberater muss sich auch gut verkaufen.

Kann man sich ein Finanzamt vorstellen, dass seinem Manager einen Marketingprofi beiseite stellt Zwecks Company Image Pflege?

Wenn das FA (berechtigte) Betriebsausgaben nicht akzeptiert (ich vermute, der Grund dafür ist ein systematischer) und man sein Werbeetat deswegen (logischerweise) kürzt und man darauf weniger Einnahmen hat, dann ist das eine Loose-Loose-Situation.

Natürlich braucht man etwas Kontrolle und eventuell Schranken. Tatsächlich scheint man es mit einer Phobie zu tun zu haben.

Gibt es eigentlich ‚gute und schlechte‘ FAs?

Darf man als selbständiger, freiberuflicher Einzelunternehmer das FA wechseln, z.B. in einen Kreis, in dem gute Bekannte leben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es eigentlich ‚gute und schlechte‘ FAs?

=> genauso wie es gute und schlechte Steuerpflichtige gibt.

Darf man als selbständiger, freiberuflicher Einzelunternehmer
das FA wechseln, z.B. in einen Kreis, in dem gute Bekannte
leben?

=> klar, wenn man umzieht oder die sitz seines unternehmens verlegt. nur aufpassen, dass das mit den guten bekannten nicht rauskommt…