Steuerklassen nach Hochzeit

Hallo!

A und B wollen heiraten. A ist Selbstständig im Ausland (es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen), B ist angestellt in Deutschland. Wie verhält es sich nach einer Hochzeit mit den Steuerklassen?

Danke im Voraus!

Pauschal schwierig!

Hängt immer von der genauen Umständen (Umnternehmensform, Einkommen,…) ab!

Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann vewrsteuert!

Im prinzip ist es aber völlig egal!
Denn wenn die Frau die Klasse 3 nimmt gibts jeden Monat mehr netto und bei 4 halt weniger. dementsprechend wirds wohl eien Rückzahlung oder Nachzahlung geben!

Grundsätzlich ist am ende die Steuebelastung identisch!

Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann
vewrsteuert!

?

gruß inder

Hi,

Pauschal schwierig!

stimmt im Steuerrecht immer

Hängt immer von der genauen Umständen (Umnternehmensform,
Einkommen,…) ab!

jo

Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann
vewrsteuert!

geht das auch genauer?

Im prinzip ist es aber völlig egal!
Denn wenn die Frau die Klasse 3 nimmt gibts jeden Monat mehr
netto und bei 4 halt weniger. dementsprechend wirds wohl eien
Rückzahlung oder Nachzahlung geben!

und woher nimmst du die Erkenntnis, dass überhaupt eine Ehegattenveranlagung möglich ist? bitte Gesetzesfundstellen angeben.

Bisher wissen wir nur, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, aber nicht ob EU oder nicht.

Es ist deshalb zunächst mal von Steuerklasse 1 auszugehen.

Schöne Grüße
C.

Danke schonmal für die Antworten!

Das Land gehört noch nicht zur EU!

Wenn beide in BRD wohnhaft sind und heiraten besteht grundsätzlich das Anrecht auf die gemeinsame Veranlagung.

Dadurch besteht ebenfalls für beide die beschränke Steuerpflicht und somit ist das Welteinkommen in BRD steuerpflichtig.

Also für genaueres zu sagen, müsst eman mehr über die Selbständigkeit wissen! Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft…

Bei der Zusammenveranlagung wird im Fall der gemeinsamen Veranlagung zum einen das zu versteuernde Einkommen der Frau errechnet darauf kommt ein Anteil des Gehaltes des Mannes aus dem Ausland. Von diesem Gesamtbetrag errechnet sich dann die Steuer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Beide haben ihren Wohnsitz in Deutschland! Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft!

Hi,

na, jetzt ist der Sachverhalt ja endlich halbwegs komplett…

A ist Selbstständig im Ausland (es
besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen), B ist angestellt in
Deutschland. Wie verhält es sich nach einer Hochzeit mit den
Steuerklassen?

da die notwendige Ergänzung dazu lautete

Beide haben ihren Wohnsitz in Deutschland!

ist das sicher Steuerklasse 3

Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft!

derartige Gewinne werden nur als Dividenden behandelt. Da der Familienwohnsitz in Deutschland liegt, gilt Deutschland als Ansässigkeitsstaat i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens. Die Dividenden sind dann in Deutschland zu versteuern. Die ausländische Quellensteuer wird angerechnet, soweit sie nicht im Ausland erstattungsfähig ist.

Schöne Grüße
C.

In einem anderen Forum schrieb jemand, B könnte zwischen 1 und 3 wählen!?!?!?

Hi,

In einem anderen Forum schrieb jemand, B könnte zwischen 1 und
3 wählen!?!?!?

das ist Quatsch

Steuerklasse 1 bekommen Personen, für die keine Ehegattenveranlagung möglich ist
Steuerklasse 3 gibt es nur, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1a ESTG eine Ehegattenveranlagung möglich ist
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

§ 1a gilt nur bei Wohnsitz innerhalb der EU
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html
deshalb ist es hier nicht anwendbar

Wenn aber beide hier in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind sie beide unbeschränkt steuerpflichtig und § 26 EStG gilt
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

Schöne Grüße
C.