Steuerklassen nach Hochzeit

Von: , Frage gestellt am So, 3. Aug 2008

Hallo!

A und B wollen heiraten. A ist Selbstständig im Ausland (es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen), B ist angestellt in Deutschland. Wie verhält es sich nach einer Hochzeit mit den Steuerklassen?

Danke im Voraus!

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerklassen nach Hochzeit

    Pauschal schwierig!

    Hängt immer von der genauen Umständen (Umnternehmensform, Einkommen,.....) ab!

    Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
    und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann vewrsteuert!

    Im prinzip ist es aber völlig egal!
    Denn wenn die Frau die Klasse 3 nimmt gibts jeden Monat mehr netto und bei 4 halt weniger. dementsprechend wirds wohl eien Rückzahlung oder Nachzahlung geben!

    Grundsätzlich ist am ende die Steuebelastung identisch!

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: bitte um erläuterung

      Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
      und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann
      vewrsteuert!
      ?

      gruß inder

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: bitte um erläuterung

        Bei der Zusammenveranlagung wird im Fall der gemeinsamen Veranlagung zum einen das zu versteuernde Einkommen der Frau errechnet darauf kommt ein Anteil des Gehaltes des Mannes aus dem Ausland. Von diesem Gesamtbetrag errechnet sich dann die Steuer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: bitte um erläuterung

          Beide haben ihren Wohnsitz in Deutschland! Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft!

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: bitte um erläuterung

            In einem anderen Forum schrieb jemand, B könnte zwischen 1 und 3 wählen!?!?!?

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Steuerklassen nach Hochzeit

      Hi, Pauschal schwierig!
      stimmt im Steuerrecht immer Hängt immer von der genauen Umständen (Umnternehmensform,
      Einkommen,.....) ab!
      jo Grundsätzlich wird das im Ausland verdiente in D angerechnet!
      und auf die Gesamtsumme Frau druafgerechnet und dann
      vewrsteuert!
      geht das auch genauer? Im prinzip ist es aber völlig egal!
      Denn wenn die Frau die Klasse 3 nimmt gibts jeden Monat mehr
      netto und bei 4 halt weniger. dementsprechend wirds wohl eien
      Rückzahlung oder Nachzahlung geben!
      und woher nimmst du die Erkenntnis, dass überhaupt eine Ehegattenveranlagung möglich ist? bitte Gesetzesfundstellen angeben.

      Bisher wissen wir nur, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, aber nicht ob EU oder nicht.

      Es ist deshalb zunächst mal von Steuerklasse 1 auszugehen.

      Schöne Grüße
      C.

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Steuerklassen nach Hochzeit

        Wenn beide in BRD wohnhaft sind und heiraten besteht grundsätzlich das Anrecht auf die gemeinsame Veranlagung.

        Dadurch besteht ebenfalls für beide die beschränke Steuerpflicht und somit ist das Welteinkommen in BRD steuerpflichtig.


        Also für genaueres zu sagen, müsst eman mehr über die Selbständigkeit wissen! Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft...

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerklassen nach Hochzeit

    Danke schonmal für die Antworten!

    Das Land gehört noch nicht zur EU!



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