Kirchgeld bei getrennter Veranlagung

Hallo,

folgender Fall:

Ehepaar
Mann Alleinverdiener und konfessionslos
Frau ohne Einkommen, evangelisch

Muss bei diesem Ehepaar bei einer getrennten Veranlagung der Mann Kirchgeld bezahlen?

Nachfrage: welches Bundesland?
Hi !

Die Kirchensteuer und damit auch das Kirchgeld wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Zu welchem Bundesland soll denn hier eine Lösung gefunden werden?

BARUL76

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Zu welchem Bundesland soll denn hier eine Lösung gefunden
werden?

BARUL76

Die Frage muss natürlich korrekt lauten:

Zu welchem fiktiven Bundesland soll eine Lösung gefunden werden ?

Im Falle einer getrennten Veranlagung wird kein Kirchgeld erhoben. Auch wenn man keine Steuererklärung abgibt, wird kein Kirchgeld erhoben. Dazu sind gerade Verfahren anhängig beim BFH oder BVerfG. Denn beim Lohnsteuerabzug kann ein Kirchgeld nicht berücksichtigt werden und nur die Leute, die bspw. wegen Werbungskosten oder anderen Einkünfte eine Steuererklärung abgeben müssen, die werden mit dem Kirchgeld belegt.

Was das nun mit den Bundesländern zu tun haben soll, das frage ich mich gerade im Bezug auf Beitrag von Barul.

Natürlich, und dem sollte besondere Beachtung geschenkt werden, führt die getrennte Veranlagung hier zum Entfall des Splittingtarifs. Der Arbeitnehmer wird nun so veranlagt, als wäre er nicht verheiratet. Bei der Ehefrau zeigen sich keien Auswirkungen. Die Auswirkung durch den Entfall des Splittingtarifs ist aber (man müsste die genauen Daten kennen) meist wesentlich größer als die Festsetzung von bes. Kirchgeld.

MfG
Oerdiz

Begründung der Nachfrage
Hi !

Was das nun mit den Bundesländern zu tun haben soll, das frage
ich mich gerade im Bezug auf Beitrag von Barul.

Wenn wir uns z.B. mal das KiStG (hier besonders § 4) von Berlin ansehen, werden wir feststellen, dass es dort das Kirchgeld gar nicht gibt. Die Nachfrage diente daher vor allem der Klärung, ob es überhaupt ein Kirchgeld gibt, oder wie sonst bei konfessionsverschiedenen Ehegatten vorgegangen wird.

Ich muss zugeben, dass ich nicht alle KiStG auswendig kenne. Und bevor ich nun entweder allgemein Stellung beziehe oder die Regelungen aus jedem KiStG darstelle, frage ich lieber noch mal nach.

Dies erspart allen Beteiligten unnötiges Nachlesen.

BARUL76

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Nach der Fragestellung des Fragenden geht es doch nur darum, ob man das besondere Kirchgeld durch getrennte Veranlagung umgehen kann. Da würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass im Beispiel des Fragenden natürlich auch bes. Kirchgeld erhoben wird.

Und es gibt keine Besonderheiten außer, Kirchgeld wird in den Ländern X erhoben und in den Ländern Y nicht. Ansonsten kann man sich über google dazu den Artikel bei wikipedia mal durchlesen, da steht alles Wichtige drin.