Zeitraumfremde Rechnung verbuchen

Wird von einem Selbstständigen eine Rechnung für den Leistungszeitraum im Vorjahr gestellt, kann sie dann auch für die Gewinnermittlung des Vorjahrs herangezogen werden oder muss sie in jedem Fall im laufenden Jahr verrechnet werden werden?

Wird von einem Selbstständigen eine Rechnung für den
Leistungszeitraum im Vorjahr gestellt, kann sie dann auch für
die Gewinnermittlung des Vorjahrs herangezogen werden oder
muss sie in jedem Fall im laufenden Jahr verrechnet werden
werden?

Welche Gewinnermittlungsart hat denn der Selbständige, Bilanzierung oder Überschussrechnung?

Bilanzierung: Muss im Jahr der Leistungserbringung erfasst werden.

Überschussrechnung: Muss im Jahr der Vereinnahmung erfasst werden.