Betreuungskosten

Hallo,
mal eine generelle Frage zur Kinderbetreuung:

Wenn jemand von seinem Arbeitsgeber die Kosten für die Kinderbetreuung bekommen könnte (Kindergartengeld), geht das ja netterweise vom Brutto statt vom Netto.

  1. Lohnt sich das wirklich oder kann man genauso gut das im nächsten Jahr bei der Steuererklärung angeben und dann wird’s genauso eingerechnet?

  2. Sei der Fall gegeben, das Kind wäre gar nicht im Kindergarten (weil voll) und wäre erst mal ein Jahr in einem Vorkindergarten (gehört nicht direkt zum KiGa sondern private Trägerschaft). Könnten diese Kosten dann auch durch den AG übernommen werden, oder geht das explizit nur beim Kindergarten?

Grüße,
Ralph

  1. Lohnt sich das wirklich oder kann man genauso gut das im
    nächsten Jahr bei der Steuererklärung angeben und dann wird’s
    genauso eingerechnet?

Was ist Dir lieber? Volle Erstattung steuerfrei vom Arbeitgeber oder anteilige Erstattung (je nach Steuersatz) vom Finanzamt?

  1. Sei der Fall gegeben, das Kind wäre gar nicht im
    Kindergarten (weil voll) und wäre erst mal ein Jahr in einem
    Vorkindergarten (gehört nicht direkt zum KiGa sondern private
    Trägerschaft). Könnten diese Kosten dann auch durch den AG
    übernommen werden, oder geht das explizit nur beim
    Kindergarten?

Ich kann mit dem Begriff Vorkindergarten nicht soviel anfangen. In R 3.33 der LSt-Richtlinien sind vergleichbare Einrichtungen genannt: „Vergleichbare Einrichtungen sind z. B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter und Ganztagspflegestellen. Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein.“

Auch diese vergleichbaren Einrichtungen fallen also unter den Begriff Kindergarten.

Hi,
erst mal danke für deine gute Antwort. Bleibt aber ein Punkt, den ich nicht ganz verstehe:

  1. Lohnt sich das wirklich oder kann man genauso gut das im
    nächsten Jahr bei der Steuererklärung angeben und dann wird’s
    genauso eingerechnet?

Was ist Dir lieber? Volle Erstattung steuerfrei vom
Arbeitgeber oder anteilige Erstattung (je nach Steuersatz) vom
Finanzamt?

Klar erstattet der Arbeitgeber dann den vollen Betrag, aber dafür sinkt ja auch das jeweilige Bruttogehalt um diesen Betrag. D.h. das „einzige“, was die Person beim Arbeitgeber spart, ist die Brutto/Netto-Differenz. Damit wäre das doch auch nur eine anteilige Erstattung?

Grüße,
Ralph

Klar erstattet der Arbeitgeber dann den vollen Betrag, aber
dafür sinkt ja auch das jeweilige Bruttogehalt um diesen
Betrag. D.h. das „einzige“, was die Person beim Arbeitgeber
spart, ist die Brutto/Netto-Differenz. Damit wäre das doch
auch nur eine anteilige Erstattung?

Das Bruttogehalt kann nur dann sinken, wenn der Arbeitgeber statt steuerpflichtigem Gehalt einen steuerfreien Kindergartenzuschuss zahlt, also wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung vereinbart wird.

Das aber geht gem. § 3 Nr. 33 EStG nicht, denn Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Mit anderen Worten: Entweder der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Arbeitslohn einen steuerfreien Zuschuss oder er lässt es.

Und damit kann sich das Bruttogehalt nicht vermindern und damit ist die Erstattung vom Arbeitgeber günstiger als ein Ansatz bei der Steuererklärung.

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