MWST zurück bei Ausfuhr von Fahrzeugen

Hallo zusammen,

wie ist das wenn ein gebrauchtes/neues Fahrzeug nach Erwerb ins außereuropäische Ausland geführt wird (um es dort ordnungsgemäß einzuführen und anzumelden), bzw. ohnehin nur zum Zweck der Ausfuhr erworben wird? Besteht eine Möglichkeit, die MWST erstattet zu bekommen?

Spielt hier die Staatsangehörigkeit des Käufers eine Rolle. Meine Frage bezieht sich mal auf Deutschland, Österreich und Benelux.

Danke und Grüße

Kater

Moin,

wie definierst Du Ausfuhr? Wird es an einen Beteiligten außerhalb der EU verkauft? Dann erstellt die ausführende Spedition eine „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ und die Rechnung des verkaufenden Unternehmens weist keine Mwst. aus. Die an den Autohändler gezahlte Mwst. wurde ja als Vorsteuer geltend gemacht. Ist also neutral.

Gruß
André

Moin,

wie definierst Du Ausfuhr? Wird es an einen Beteiligten
außerhalb der EU verkauft? Dann erstellt die ausführende
Spedition eine „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ und die
Rechnung des verkaufenden Unternehmens weist keine Mwst. aus.
Die an den Autohändler gezahlte Mwst. wurde ja als Vorsteuer
geltend gemacht. Ist also neutral.

natürlich ist die MWST für den Verkäufer neutral. Und auch für den Käufer, wenn dieser gewerblich handelt. Meine Frage war einfach, ob jemand, der privat ein Fahrzeug innerhalb der EU erwirbt und dieses dann aus der EU ausführt (sich also beim Strassenverkehrsamt entsprechende Papiere besorgt), vom Finanzamt die MWSt zurückkriegen kann (ähnlich wie das in den USA in manchen Bundesstaaten für ausgeführte Warengehandhabt wird).

Greetz, der Kater