Werbungskosten für Bau einer Garage

Kann der Bau einer Garage als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn diese Garage zur Unterstellung eines Dienstwagens, der nach der 1%-Methode versteuert wird, dient?
Wenn ein Arbeitgeber einen Dienstwagen stellt, aber keine Kosten für einen Stellplatz/Garage zahlt, kann dann eine Abnutzung o.ä. einer Garage steuerlich geltend gemacht werden? Falls ja, wie berechnet sich diese, wenn keine Kredite in Anspruch genomen wurden?

Dienstwagen eigene Garage
Hi,

Kann der Bau einer Garage als Werbungskosten abgesetzt werden,
wenn diese Garage zur Unterstellung eines Dienstwagens, der
nach der 1%-Methode versteuert wird, dient?

Bei Anwendung der 1% Methode sind eigene laufende Aufwendungen nicht abziehbar R 31 Abs. 9 Nr. 1 LStRichtlinien 2005. Für die Frage, ob Betriebskosten doch abzugsfähig sein sollten, ist die Revision VI R 96/04 ablehnend entschieden worden, siehe
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…

Wenn ein Arbeitgeber einen Dienstwagen stellt, aber keine
Kosten für einen Stellplatz/Garage zahlt, kann dann eine
Abnutzung o.ä. einer Garage steuerlich geltend gemacht werden?

nein, bei 1% Methode nicht

Falls ja, wie berechnet sich diese, wenn keine Kredite in
Anspruch genomen wurden?

nur wenn man die Nachweismethode wählt, also Fahrtenbuch führt und alle Kosten belegt, dann gehören die Kosten der eigenen Garage zu den Gesamtkosten. Eine Garage wird grundsätzlich mit dem Gebäude abgeschrieben, so dass 2% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Garage anzusetzen sind. Dazu noch anteilig Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Es kann probiert werden, ob der Sachbearbeiter dafür insgesamt monatlich geschätzte Kosten von 20,-€ bis 30,-€ akzeptiert.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11…

Schöne Grüße
C.