Verlustvortrag - richtige Verrechnung?

Hallo, es gibt da einen Fall. Ein Student hat letztes Jahr ein halbes Jahr nebenher einen Job gehabt und hat ganz normal mit der Lohnsteuerklasse 1 versteuert. Dann noch von September bis Jahresende hat er ein Praktikum im Zuge des Studiums gemacht. Nebenher gründete er ein Kleingewerbe im September. Aus nichtselbständiger Arbeit kamen ca. 6500 Euro zusammen (davon 2000 aus dem Praktikumsgehalt, der Rest aus dem Nebenjob). Aus selbständiger Arbeit waren nun rund 7500 Euro Verlust am Jahresende, da viel eingekauft wurde. Nun hat das Finanzamt einen Verlustvortrag von rund 1500 Euro veranschlagt, sprich 7500 Euro aus selbst. Arbeit abzüglich der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (mit 920 Freibetrag). Ist das so richtig? Wird somit nicht 2x versteuert? Heißt es nicht, dass Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Im Prinzip versteuert man ja schon aus nichtselbständiger Arbeit mit der Lohnsteuerklasse 1. Dann wird dieser Betrag nochmals von dem Verlust abgezogen! Das ist doch dann doppelt! Wie ist hier die Rechtslage! Vielen Dank

erstmal sortieren: positive E minus negative E = negativer Betrag = Verlustvortrag

Die angegebenen Zahlen können nicht stimmen!

E.

Es wird nichts doppelt versteuert, die Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

Also Überschuss aus selbständige Arbeit ca. - 7500 Euro
Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ca. 6500 Euro
Pauschale Werbungskosten 920 Euro

Verlustvortrag 1500 Euro

Also Überschuss aus selbständige Arbeit ca. - 7500 Euro
Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ca. 6500 Euro
Pauschale Werbungskosten 920 Euro

Verlustvortrag 1500 Euro

kann nicht sein! genau den Bescheid lesen: das hier ergäbe einen Verlustvortrag von 1.920,–!

E.

Ja die Zahlen wurden etwas Auf-/Abgerundet! Aber ist es richtig, dass es so aufgerechnet wird! Warum wird hier kein Verlustvortrag in höher von 7500 Euro gewährt? Das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit wurde ja bereits versteuert! Jetzt hat man dann im nächsten Jahr mehr Gewinn und darf nochmals versteuern! Das verstehe ich nicht ganz!

Ja die Zahlen wurden etwas Auf-/Abgerundet! Aber ist es
richtig, dass es so aufgerechnet wird! Warum wird hier kein
Verlustvortrag in höher von 7500 Euro gewährt?

Weil der Verlust mit positiven Einnahmen verrechnet wurde, darum. Das ist keine Aufrechnung, sondern der sogenannte vertikale Verlustausgleich (Verrechnung zwischen verschiedenen Einkunftsarten).

Das Einkommen
aus nichtselbständiger Arbeit wurde ja bereits versteuert!

Nein, es wurde nicht versteuert sondern es wurden Vorauszahlungen in Form von Lohnsteuer geleistet. Die Lohnsteuer wiederum wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

Das verstehe ich nicht ganz!

Offensichtlich.

Vielleicht wird es wie folgt verständlicher:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Das heißt alle Einkünfte werden zusammenaddiert.

Beispiel:

10.000 € Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
10.000 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb

zu versteuern sind 20.000 €. Bei einem Alleinstehenden ergeben sich 2.850 € Steuern. Ca. 398 € hat man schon an Lohnsteuern gezahlt, noch zu zahlen sind 2.452 €.

So (grobes Beispiel) rechnet sich das. Man sieht auch hier den progressiven Anstieg der Steuer.