joku
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Hallo,
wo wird Software in eine ‚Anlage EÜR‘ reingeschrieben?
Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008
bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?
Spätere Wartung gehört vermutlich zu „Leistungen“?
Gruß JK
Hi,
dazu gibt es noch keine Anweisungen
wo wird Software in eine ‚Anlage EÜR‘ reingeschrieben?
je nachdem Afa für immaterielles Wirtschaftsgut oder GWG
Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008
wird separat abgeschrieben
bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
Nutzungsdauer muss geschätzt werden, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer…
und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?
GWG
Spätere Wartung gehört vermutlich zu „Leistungen“?
oje, so genau kann ich mich nicht festlegen. Mal sehen, vielleicht lese ich mal was dazu und schicke es dir dann.
Schöne Grüße
C.
Nutzungsdauer von Software
Hi !
bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
am 18.11.2005 gab es ein BMF-Schreiben. In diesem wurde für Software eine Nutzungsdauer von 5 Jahren festgelegt.
GWG kommt übrigens nicht in Betracht. Es fehlt an der selbständigen Nutzbarkeit.
BARUL76
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