Software in einer 'Anlage EÜR'

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Aug 2008
Hallo,

wo wird Software in eine 'Anlage EÜR' reingeschrieben?

Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008

bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?

Spätere Wartung gehört vermutlich zu "Leistungen"?

Gruß JK

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Software in einer 'Anlage EÜR'
    Hi,

    dazu gibt es noch keine Anweisungen wo wird Software in eine 'Anlage EÜR' reingeschrieben?
    je nachdem Afa für immaterielles Wirtschaftsgut oder GWG
    Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
    CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008
    wird separat abgeschrieben
    bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
    Nutzungsdauer muss geschätzt werden, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.... und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?
    GWG
    Spätere Wartung gehört vermutlich zu "Leistungen"?
    oje, so genau kann ich mich nicht festlegen. Mal sehen, vielleicht lese ich mal was dazu und schicke es dir dann.

    Schöne Grüße
    C.
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Nutzungsdauer von Software
    Hi ! bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
    am 18.11.2005 gab es ein BMF-Schreiben. In diesem wurde für Software eine Nutzungsdauer von 5 Jahren festgelegt.


    GWG kommt übrigens nicht in Betracht. Es fehlt an der selbständigen Nutzbarkeit.

    BARUL76


    .
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