Nachw.keine fremd privatnutzung bei mehr.pkw im BV

Hallo Zusammen

Also theoretisch mal angenommen :
Ein steuerpflichtiger hat eine fahrschule, keine angestellten fahrlehrer und insgesamt 4 PKWs im BV ( 1 X automatik / 3 X schaltung alles alte anfällige fzge. 1 X schaltung ist immer abgemeldet, 1 X schaltung ist reserve für ausfall ).
Privatnutzung wurde für den PKW mit dem höchsten listenpreis (1 % regelung) angesetzt. Alle PKWs werden zu mehr als 50 % betrieblich genutzt. Privat werden die PKWs ausschliesslich von dem strpfl. genutzt ( alleinstehend, keine kinder, alleinwohnend etc. ), fahrtenbücher wurden nicht geführt.
Laut einer FA veröffentlichung muß der strpfl. für ALLE PKWs privatnutzung ansetzen, es sei denn der Strpfl. kann GLAUBHAFT MACHEN daß niemand ausser ihm die fahrzeuge privat nutzt.
FRAGEN :
Wie kann der strpfl. daß dem FA gegenüber glaubhaft machen ?
Wie hoch ist die akzeptable privat-kilometerleistung /jahr
(exkl. fahrten zw. betrieb und whg.) ?

Als nachweise kommen in frage : tüvberichte / reparaturrechnungen und sog. tagesnachweise die der fahrlehrer zum nachweis der ausbildung der fahrschüler führen muss. Es werden aufgezeichnet z.b. anfangs und endzeit jeder fahrt aber nicht die kilometerstände. Fahrlehrerverbände haben allerdings kilomterdurchschnittssätze für die verschieden schulungsarten pro zeiteinheit errechnet.

Übrigens : einen steuerberater kann sich der strpfl. nicht leisten.

Vielen dank im voraus für eure beiträge zu diesem interessanten theorischen problem.

Dieter

Privatnutzung Pkw Fahrschule
Hi,

Laut einer FA veröffentlichung muß der strpfl. für ALLE PKWs
privatnutzung ansetzen, es sei denn der Strpfl. kann GLAUBHAFT
MACHEN daß niemand ausser ihm die fahrzeuge privat nutzt.

Welche Veröffentlichung? kann das der Betriebsprüfer bzw. Sachbearbeiter mal raussuchen?

Für den betrieblichen Bereich gilt das BMF Schreiben vom 21.1.2002, IV A 6 - S 2177 - 1/02

http://209.85.135.104/search?q=cache:Z2jLi07ZXz8J:ww…

danach kann die 1% Regelung für nur ein Fahrzeug angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht wurde. Dazu gibt es das BMF, 07.07.2006, IV B 2 - S 2177 - 44/06/IV A 5 - S 7206 - 7/06

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/164.html)

Wenn der Download nicht klappt, bitte melden.

Wie hoch ist die akzeptable privat-kilometerleistung /jahr
(exkl. fahrten zw. betrieb und whg.) ?

das lässt sich pauschal nicht sagen

Als nachweise kommen in frage : tüvberichte /
reparaturrechnungen und sog. tagesnachweise die der fahrlehrer
zum nachweis der ausbildung der fahrschüler führen muss. Es
werden aufgezeichnet z.b. anfangs und endzeit jeder fahrt aber
nicht die kilometerstände. Fahrlehrerverbände haben allerdings
kilomterdurchschnittssätze für die verschieden schulungsarten
pro zeiteinheit errechnet.

nicht schlecht, aber an Aufzeichnungen wenigstens für einige Monate wird er nicht rumkommen. Und nicht aufgeben, eventuell muss erst noch ein Einspruchsverfahren oder sogar eine Klage durchgestanden werden. Klagen sind kostenpflichtig.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda

Danke für deine antwort.

Welche Veröffentlichung? kann das der Betriebsprüfer :bzw.Sachbearbeiter mal raussuchen? Für den betrieblichen Bereich gilt :das BMF Schreiben vom
21.1.2002, IV A 6 - S 2177 - 1/02

Ja genau, die meine ich !

Es geht aber nicht um die glaubhaftmachung des betrieblichen
nutzungsanteils sondern um darum glaubhaft zu machen daß ausser
dem strpfl. niemand sonst die fzge. privat nutzt.

nicht schlecht, aber an Aufzeichnungen wenigstens für einige
Monate wird er nicht rumkommen.

Meinst du mit fahrtenbuchähnlichen aufzeichnungen incl. km-stände
könnte der nachweis der alleinigen privatnutzung geführt werden ?

MfG

Dieter

Hi,

Es geht aber nicht um die glaubhaftmachung des betrieblichen
nutzungsanteils sondern um darum glaubhaft zu machen daß
ausser
dem strpfl. niemand sonst die fzge. privat nutzt.

Meinst du mit fahrtenbuchähnlichen aufzeichnungen incl.
km-stände
könnte der nachweis der alleinigen privatnutzung geführt
werden ?

ja

gibt es irgendeine Sekretärin oder eine Freundin, was den Nachweis schwierig macht??

Es gibt doch schon Aufzeichnungen, welche Fahrzeuge wann bewegt werden, da sollte doch das nur „Rumstehen“ nachzuweisen sein.

Schöne Grüße
C.