Vermietung: Welcher Aufwand steuerlich absetzbar

Immobilienerwerb über Zwangsversteigerung 2- Familienhaus, Bj. 1963 am 01.03.2006, soll aus steuerlichen Gründen nicht mehr veräußert werden (10 jährige Spekulationsfirst) Haus seit 01.03.2006 unbewohnt
Kosten seit 01.03.2006, 2 x 454 € Grundsteuer + anteilig 2008,
Versicherungen= 350 Euro seit 2006, alle folgenden Aufwendungen selbst durchgeführt, daher nur
Materialrechnungen:
Garageneindeckung Material 500 Euro, ca. 50 Fahrten, Material, Farben, Schmiergelpapier, gebrauchte Bad Möbel, gebrauchtes Waschbecken,
neue Brausen, z. T. neuer Teppichboden, Tapeten, Kleister, Müll- und Baumschnittentsorgung, insgesamt seit 2006 ca. 2000 Euro ohne Fahrkosten.

Haus soll noch in diesem Jahr vermietet werden, wenn es klappt. Ansonsten ab 2009. Was kann steuerlich abgesetzt werden? In 2006 wurde nichts angesetzt, weil eigentlich verkauft werden sollte.
50.000 Euro Spekulationsgewinn zu versteuern ist aber Schwachsinn, anderweitige Lösungen haben keine Freunde gefunden.
Steuererklärung für 2007 noch nicht zurück, d. h. Widerspruch noch möglich.

Welche Kosten sind absetzbar?
Vielen Dank für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Kallewirsch

Ich vermute mal, dass http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html § 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG nicht in Betracht kommen.

Wenn die Vermietungsabsicht nachweisbar ist, dann sind die Werbungskosten absetzbar.

Wurden allerdings keinerlei Unternehmungen gemacht, um Mieter zu finden, dann ist auch für diese Zeiten nichts absetzbar.

Es folgt ein BMF-Schreiben zum Thema:

http://www.steuerzahler-nrw.de/download/einkunftserz…

MfG
Oerdiz