Erhaltungsaufwand/ DenkmalschutzAfa

Hallo,

anbei ein theoretischer Sachverhalt.

Man erwirbt ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit
Denkmalschutzeigenschaft. Für die anstehenden
Modernisierungen kann man einen Teil der Kosten über die
15%-Grenze im Erhaltungsaufwand sofort steuerlich geltend
machen. Den anderen größeren Teil könnte man über die
normale Denkmalschutzabschreibung über eine Dekade steuerlich
geltend machen.

Wie könnten nun eventuelle Kombinationen der beiden
Abschreibungsarten aussehen. Im Schrifttum ist darüber nichts zu finden.

Mit bestem Dank

Hi,

Für die anstehenden
Modernisierungen kann man einen Teil der Kosten über die
15%-Grenze im Erhaltungsaufwand sofort steuerlich geltend
machen.

und wo soll das im Gesetz stehen?

Den anderen größeren Teil könnte man über die
normale Denkmalschutzabschreibung über eine Dekade steuerlich
geltend machen.

Dekade sind 10 Jahre, die Abschreibung läuft über 12 Jahre, siehe
§ 7 i EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

un zwar alles, was von der Denkmalschutzbehörde als notwendig abgesegnet ist

Schöne Grüße
C.