Steuervollmacht

Was denkt Ihr?

Für den Fall das einer das Land für immer verlässt, darf ihn ein Freund vor dem FA vertreten auch wenn er kein Steuerberater ist?
Der Freund hätte Kontovollmacht und macht schon seit Jahren seine Steuererklärung.
Owi

und macht schon seit Jahren
seine Steuererklärung.

Das soll er mal dem Finanzamt sagen, das gibt viel Spaß.

und macht schon seit Jahren
seine Steuererklärung.

Das soll er mal dem Finanzamt sagen, das gibt viel Spaß.

Hallo,

solange das unentgeltlich lief dürfte das Finanzamt darin kein Problem sehen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

solange das unentgeltlich lief dürfte das Finanzamt darin kein
Problem sehen.

Gruß
Lawrence

Tatsächlich? Also § 6 Nr. 2 StBerG kann nicht gelten, da ein Freund kein Angehöriger ist (es sei denn die beiden sind verlobt, man weiß ja nicht).

Und § 5 Abs. 1 StBerG ist da für mich ganz eindeutig. Geschäftsmäßigkeit liegt schließlich vor.

Und § 5 Abs. 1 StBerG ist da für mich ganz eindeutig.
Geschäftsmäßigkeit liegt schließlich vor.

Sofern ich dann § 80 AO - insbesondere Absatz 5 - richtig deute, ist somit auch keine Bevollmächtigung möglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__80.html