Nehmen wir an, ein Selbständiger hat einen Steuerberater damit beauftragt, die Einkommenssteuer für Ihn zu erledigen. Der Steuerberater verlangt dafür keinen unerheblichen Betrag. Ein Jahr nach der Abgabe der Steuererklärung, meldet sich das Finanzamt und schreibt, daß der Steuerzahler zuviel Steuer bezahlt hat. Hat der Steuerberater seinen Job trotzdem erledigt? Falls nein, kann man Geld zurück verlangen?
Hat der Steuerberater seinen Job trotzdem erledigt?
Was hat der Steuerberater mit der gezahlten Steuer zu tun ? Die Vorauszahlungen legt das FA fest.
Hat der Steuerberater seinen Job trotzdem erledigt?
Was hat der Steuerberater mit der gezahlten Steuer zu tun ?
Die Vorauszahlungen legt das FA fest.
Die Einkommenssteuerrückerstattung wurde auf der Basis der Einkommenssteuererklärung des Steuerberaters gemacht! Das Finanzamt hat eine höhere Summe errechnet, als der Steuerberater.
Und hat der Steuerberater erklärt warum dem so ist?
Und hat der Steuerberater erklärt warum dem so ist?
Leider nein, ich warte immernoch auf eine Erklärung.
Die Einkommenssteuerrückerstattung wurde auf der Basis der
Einkommenssteuererklärung des Steuerberaters gemacht! Das
Finanzamt hat eine höhere Summe errechnet, als der
Steuerberater.
=> kriegt der Stpfl. nun mehr Geld als erwartet oder muss er mehr als erwartet zahlen?!? Irgendwie gibt Ihr Sachverhalt nicht viel her.
Er bekommt mehr Geld als erwartet, was für ihn natürlich schön ist, andererseits ist es dann für ihn ärgerlich, daß er den Steuerberater viel Geld gezahlt hat, ohne daß dieser seinen Job richtig gemacht hat, da ja sonst die Rückzahlung nicht höher ausfallen dürfte, oder?
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Hat der Steuerberater denn den Bescheid schon zu Gesicht bekommen?
Ich denke, es macht mehr Sinn, sich direkt an den Steuerberater zu wenden und ihn zu fragen, wie es zu der Differenz gekommen ist. Hier kann nur spekuliert werden. Der Steuerberater wird da mehr Hintergrundwissen haben.
Er bekommt mehr Geld als erwartet, was für ihn natürlich schön
ist, andererseits ist es dann für ihn ärgerlich, daß er den
Steuerberater viel Geld gezahlt hat, ohne daß dieser seinen
Job richtig gemacht hat, da ja sonst die Rückzahlung nicht
höher ausfallen dürfte, oder?
Andererseits hat der Steuerberater ja seinen Job offensichtlich sogar besser gemacht als von ihm selbst erwartet! Vielleicht hat er bei seiner eigenen Schätzung der Rückerstattung das Anerkennungsverhalten des Finanzamts konservativer eingeschätzt als es das Finanzamt dann tatsächlich gehandhabt hat?
Grüße,
Sebastian
Steuerberater viel Geld gezahlt hat, ohne daß dieser seinen
Job richtig gemacht hat,
Er hat seinen Job excellent gemacht, sonst würde ja nicht mehr Geld zurückfließen als erwartet.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Das kann dann doch nicht die Aufgabe eines Steuerberaters sein! Er sollte schon für seine Klienten arbeiten, nicht für den Staat. Vorallem, kennt er das Finanzamt sehr gut, er zahlt seine Steuern selbst dorthin.
Grüße
Horst
Steuerberater viel Geld gezahlt hat, ohne daß dieser seinen
Job richtig gemacht hat,Er hat seinen Job excellent gemacht, sonst würde ja nicht mehr
Geld zurückfließen als erwartet.
Das Finanzamt hat nachgerechnet und von sich aus mehr Geld gezahlt!
Das kann dann doch nicht die Aufgabe eines Steuerberaters
sein! Er sollte schon für seine Klienten arbeiten, nicht für
den Staat.
Versteh ich jetzt nicht. Wenn das Finanzamt eine Steuerrückerstattung vornimmt, dann doch aufgrund der Angaben die man ihm übermittelt hat. Hat man selbst denn der vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung denn noch etwas hinzugefügt? Wenn nicht, hat er doch alles getan, was er tun konnte, und sich lediglich bei der Schätzung der aufgrund der Angaben tatsächlich erfolgten Rückerstattung geirrt.
Von der verqueren Schätzung hat, wie du an der Rückerstattung merkst, der Staat ja nichts gehabt.
Grüße,
Sebastian
Das kann dann doch nicht die Aufgabe eines Steuerberaters
sein! Er sollte schon für seine Klienten arbeiten, nicht für
den Staat.
Wie? Was? Er hat doch für den Steuerpflichtigen gearbeitet. Er hat doch Geld bekommen und nicht der Staat! Ich verstehe die Problematik des Sachverhalts nicht mehr so ganz. Worum geht es denn nun wirklich?
Der Steuerpflichtige sollte mal lieber persönlich mit seinem Steuerberater sprechen, um das Problem zu lösen.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Sorry, aber wenn er durch die Berechnung des Steuerberaters weniger bekommen hat, als der Staat selbst errechnet hat, hat er für den Staat gearbeitet und nicht für den Klienten. Wenn der Klient nicht das Glück gehabt hätte, daß sich ein Finanzbeamter die Mühe macht und Alles nocheinmal nachrechnet, hätte der Klient das Geld nie erhalten!
Servus,
Das Finanzamt hat nachgerechnet und von sich aus mehr Geld
gezahlt!
Das ist aber ein freundliches Finanzamt! Werden da die Einkommensteuererklärungen für die Steuerpflichtigen durch die Sachbearbeiter bei der Veranlagung erstellt? Das find ich klasse, in welchem Bundesland ist das so? Dieses Pilotprojekt sollte unbedingt auf alle OFDn ausgeweitet werden!
Oder war vielleicht doch die eingereichte ESt-Erklärung Grundlage für die Veranlagung…?
Schöne Grüße
MM
(hat sich immer viel Mühe damit gegeben, bei unsicheren Positionen in den ESt-Erklärungen eine Vorab-Berechnung zu simulieren, bei denen diese nicht zum Tragen kamen - um sich nämlich hinterher das Gequengel zu ersparen, wenn irgendeinem Teil der Erklärung nicht gefolgt wurde. Das ist besonders bei Studienräten eine ganz eklige Situation, keiner kommt drauf, daß man etwas für ihn getan haben könnte…)
Servus,
kurz zum Vorgang:
Beim FA eingereicht werden immer die Steuererklärungen, niemals die Prognosen zur Veranlagung, die ein StB erstellt hat. Die sind zur Information für den Mandanten gedacht. Sie haben auf die Veranlagung überhaupt keinen Einfluss.
Um beurteilen zu können, ob hier der Mandant dem StB Informationen vorenthalten hat (z.B. über bestehende Verlustvorträge, zurechenbare Verluste aus Beteiligungen usw.), ob der ergangene Bescheid (wars eigentlich der erste für das betreffende Jahr oder ein geänderter Bescheid?) von der eingereichten Erklärung abwich und warum, bräuchte man den kompletten Sachverhalt. Zumindest wäre es notwendig, mal die Erklärung neben den Bescheid zu legen und Punkt für Punkt festzustellen, was in dem fraglichen Bescheid etwa anders ist als in der Steuererklärung.
Nebenbei: Für einen ESt-Bescheid, in dessen Erläuterung steht „Herr Hähnlein-Halbgewachs hat nochmal genau nachgerechnet und ist zum Ergebnis gekommen, daß die bisher festgesetzte ESt zu hoch war“ würde ich viel Geld bezahlen. Der müsste unbedingt in einem schönen Rahmen über meinen Schreibtisch.
Üblich ist, daß die Rechenarbeit bei der Veranlagung auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung besorgt wird. Es gibt nur ganz seltene Fälle, in denen bei der Veranlagung noch von Hand gerechnet wird, etwa wenn es um besonders verzwatzelte Abschreibungen auf Immobilien geht. Wenn bei der Veranlagung durch den Sachbearbeiter gerechnet würde, bräuchte es wohl ungefähr fünfmal so viele Planstellen. Wer sollte das wohl bezahlen?
Schöne Grüße
MM
Salve,
die Höhe der Steuererstattung hat mit dem Steuerberaterhonorar nichts zu tun, das richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe der Einkünfte (grob).
Natürlich haftet er bei Falschberatung, falls ein Schaden entsteht.
Dürfte bei einer höheren Erstattung nicht der Fall sein.
gruß
donsenilo
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