Hallo,
angenommen, ein Einzelunternehmer erziehlt einen Umsatz von 17400 Euro und hört deshalb im August auf zu wirtschaften, um die 17500 Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Er hat seinen Gewinn in Aktien angelegt. Unvorhergesehen benötigt er noch innerhalb des selben Jahres und damit innerhalb der Spekulationsfrist das Geld aus den Aktien, die im Gewinn stehen. Müssen die Spekulationsgewinne zu den 17400 Euro dazugerechnet werden, was dazu führen würde, dass im Folgejahr USt. abgeführt werden muss? Falls ja, trifft das auch bei Verkäufen außerhalb der Spekulationsfrist zu und bei Aktiengeschäften, die auf einem Depot laufen, das an das Privatgirokonto des Unternehmers geknüpft ist? Vielen Dank
Hallo,
Nein, keine Zusammenrechnung, da der Verkauf der Aktien nicht dem unternehmerischen Teil zugeordnet werden kann, sondern eine andere Einkunftsart, § 23 EStG, betrifft.
Gruß
Lawrence